Wenn ein Job nicht ausreicht

Viele Arbeitnehmer suchen angesichts der stagnierenden Löhne eine zweite Stelle. Doch Vorsicht, es gibt einige Stolpersteine.

Düsseldorf. Etwa jeder dritte Arbeitnehmer hat inzwischen nur eine Teilzeitstelle. Vielen reicht angesichts stagnierender Löhne der halbe Job nicht. Sie suchen deshalb einen Zweitjob. Was müssen Doppeljobber beachten?

Wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag nichts anderes steht, können Arbeitnehmer einen Nebenjob aufnehmen, ohne ihren Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen. "Sie dürfen allerdings nicht bei der Konkurrenz des eigenen Chefs anheuern - andernfalls riskieren sie die Entlassung", warnt Michael Felser, Arbeitsrechtsexperte aus Brühl. Der Nebenjob darf zudem nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten vernachlässigen.

Wer einen sozialversicherten Hauptjob hat, für den ist ein einziger Minijob erlaubt. Dort dürfen bis zu 400 Euro pro Monat sozialabgaben- und steuerfrei kassiert werden. Abgaben dafür zahlt meist nur der Arbeitgeber.

Beschäftigungen mit Einkünften über 400 Euro sind dagegen - wie der Hauptjob - sozialversicherungspflichtig. Bei Besserverdienern kann es dann passieren, dass ihre Einkünfte aus beiden Beschäftigungen insgesamt über den maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen liegen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt diese Grenze z.B. 3750 Euro pro Monat. Wer in beiden Jobs insgesamt mehr verdient, bezahlt zwar zunächst zu viel Beiträge. Er kann die überschüssigen Zahlungen aber - auf Antrag - erstattet bekommen. "Dann erfährt allerdings auch der Arbeitgeber vom Zweitjob, was gegebenenfalls nicht erwünscht ist, denn auch ihm werden dann Beiträge erstattet", erklärt Marita Aufermann von der Knappschaft-Bahn-See.

Sozialversicherungspflichtige Doppeljobber erhalten im Krankheitsfall nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld für beide Jobs. Geht einer der Jobs verloren, so zahlen die Arbeitsagenturen das sogenannte Teilarbeitslosengeld.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort