W-Lan-Betreiber haftet bei Missbrauch

Inhaber müssen bei der Installation des Routers dessen Sicherheit prüfen.

Karlsruhe. Private Internetnutzer sind für die unberechtigte Nutzung ihres W-Lan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben.

Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.

Viele kennen den Trick: Der Nachbar geht nicht per Kabel ins Internet, sondern über Funk per W-Lan. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann sich jeder mit dem Internet verbinden und Musik, Filme oder Klingeltöne herunterladen.

Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, registriert wird nur die IP-Adresse des Nachbarn.

Der nun entschiedene Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem BGH zufolge "in großem Stil per Internet möglich" sind: Dem beklagten und technisch ahnungslosen W-Lan-Nutzer flatterte ein Brief ins Haus, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert wurden, weil der Mann einen Musiktitel illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Im späteren Prozess wurde aber klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen ungesicherten W-Lan-Anschluss genutzt haben.

Der BGH entschied, dass private Anschlussinhaber in solchen Fällen zunächst mit einer Abmahnung von maximal 100 Euro davonkommen. Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen müssen sie dann bezahlen, wenn sie trotz Abmahnung und Unterlassungserklärung die Verbindung nicht absichern und weiteren Missbrauch ermöglichen.

Laut Urteil müssen die Einstellungen eines W-Lan-Routers durch ein "ausreichend langes" Passwort ersetzt werden. Die Absicherung des Anschlusses muss aber nur einmalig bei Einrichtung des Netzes erfolgen.

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