Verbrauchertipps Verbraucher aufgepasst! Das sind die Neuerungen im Dezember 2018

Düsseldorf · Egal ob beim Online-Shopping oder beim Reisen mit der Deutschen Bahn - mit dem Start in den neuen Monat wird es auch einige Neuheiten für Verbraucher geben. Damit Sie gut vorbereitet in den Dezember starten können, gibt es hier alle Änderungen im Überblick.

Symbolbild

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Foto: dpa/Xu Congjun

Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn startet mit einem Fahrplanwechsel in den Dezember. Der Winterfahrplan wird am 9. Dezember in Kraft treten und verspricht neben einer Preisänderung mehr Direktverbindungen. Kunden der Deutschen Bahn müssen zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Flexpreistickets, also Tickets, die an keinen bestimmten Zug gebunden sind, werden im Dezember 1,9 Prozent teurer. Auch bei den Wochen- und Monatskarten sowie die BahnCard 100 gibt es eine Preisanhebung von 2,9 Prozent. Die alten Ticketpreise gelten noch bis zum 8. Dezember.

Reisende dürfen sich allerdings auch auf mehr direkte Verbindungen auf vielen Strecken freuen. Zwischen NRW und Stuttgart soll es dann bis zu 14 schnelle Verbindungen geben. Detaillierte Informationen finden sie hier.

Neue Freiheiten beim Online-Shopping

Für Fans des Online-Handels gibt es eine gute Nachricht. Ab dem 3. Dezember tritt die Geoblocking-Verordnung in Kraft und hebt die innereuropäischen Grenzen im digitalen Handel auf. Konkret heißt das für Verbraucher: In Deutschland kann man jetzt beispielweise in einem spanischen Online-Shop mit einer spanischen Internetadresse einkaufen, ohne auf die deutsche Seite weitergeleitet zu werden. Die Umleitung auf deutsche Webseiten, wo das Produkt häufig nicht verfügbar oder teurer ist, wird im Dezember abgeschafft. Alles weitere zum Thema Geoblocking gibt es hier zum Nachlesen.

Verbot eines Pflanzenschutzmittels

Um das Bienensterben weiter einzudämmen und die Insekten zu schützen dürfen ab dem 19. Dezember bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr verwendet werden. Pestizide mit den drei neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam werden ab dem Dezember nicht mehr verkauft. Damit sei der nächste Schritt zum Schutz der Bienen unternommen, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz im Internet mit.

Weniger Erdnussöl in Kosmetikprodukten

Viele Menschen sind gegen Erdnüsse allergisch. Deshalb gibt es ab dem 25. Dezember strengere Vorgaben für die Verwendung von Erdnussölen in Kosmetik. Die Menge der allergieauslösenden Proteine beispielsweise in Cremes oder Badezusätzen darf laut Bundesregierung nur noch sehr gering sein. Stiftung Warentest klärt Verbraucher im Internet über die Wirkung von Erdnussöl auf. Produkte dieser Art seien demnach nicht für Kinder geeignet.

(red)
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