Urteil: Schmerzensgeld für Mieter

Musterverfahren: Der Vermieter hatte kurz vorm Einzug das Schloss der Wohnungstür ausgetauscht.

<strong>Düsseldorf. Es gibt nicht viele Dinge, die im Mietrecht von deutschen Gerichten bislang unangetastet blieben. Eines davon ist das Schmerzensgeld für Mieter. Doch auch dieses Tabu ist jetzt gebrochen. Das Düsseldorfer Amtsgericht (Az.: 42 C 6190/06) sprach einem Ehepaar Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zu. Völlig zu Recht, wie der Wuppertaler Rechtsanwalt Frank Adolphs findet, der die Klage erfolgreich durchsetzte: "Bisher wurden die mitunter gravierenden seelischen Belastungen einer Vertragspartei bei Mietstreitigkeiten nicht ausreichend gewürdigt." Der Fall: Im November 2005 sollte laut Vertrag das Mietverhältnis für eine Luxuswohnung in Düsseldorf-Oberkassel (monatliche Miete 1830 Euro) beginnen. Als die Wohnung bei Übergabe noch diverse Mängel aufwies, forderten die neuen Mieter über ihren Anwalt den Vermieter auf, diese vor Einzug zu beseitigen. Als Reaktion darauf schaltete der Vermieter - übrigens von Beruf ebenfalls Anwalt - aber auf stur und tauschte am Tag des beabsichtigten Einzugs seiner neuen Mieter das Schloss der Wohnungstür aus. Die Mieter standen somit mit Sack und Pack vor verschlossener Tür und hatten es lediglich glücklichen Umständen zu verdanken, dass sie übergangsweise in ihre vorherige (ursprünglich gekündigte) Wohnung zurückkehren konnten. Da der neue Vermieter keinerlei Entgegenkommen zeigte, lebte das Ehepaar drei Wochen lang aus seinen Umzugskisten.

Ehepaar bestand auf seinem Mietvertrag und setzte seine Ansprüche durch

"Man muss sich das vorstellen: Der ganze Hausrat und die komplette Kleidung ist in Kisten verstaut und muss bei Bedarf mühsam gesucht werden. Einfach alles: vom Senfglas über das Kuschelkissen bis zum Pflaster", beschreibt Rechtsanwalt Adolphs die Unannehmlichkeiten.

Trotz des bereits vor Einzug zerrütteten Verhältnisses bestand das Ehepaar aber auf seinem Mietvertrag und setzte seine Ansprüche durch. Neben einem umfangreichen Schadenersatz gestand das Gericht den Klägern 400 Euro (200 pro Person) Schmerzensgeld zu. Eine vergleichsweise geringe Summe, aber möglicherweise richtungsweisend.

Beispiele: Hundebiss in den Oberschenkel: 250 Euro; Fehlerhafte Dauerwelle: 400 Euro (Begründung: Die Frisur war stark beeinträchtigt, das schulterlange Haar musste kurz geschnitten werden. Zudem musste die Klägerin zwei Feiern absagen); Verlust von zwei Vorderzähnen durch eine Kopfnuss: 750 Euro; Beleidigung im Internet: 400 Euro

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort