Wenn Herrchen arbeitet: Hund darf nicht in Autobox bleiben

Stuttgart (dpa) - Zu eng und zu wenig Ansprache: Ein Angestellter darf seine Weimaraner-Hündin „Cosima“ während der Arbeitszeit nicht stundenlang in einer engen Box im Auto unterbringen.

Wenn Herrchen arbeitet: Hund darf nicht in Autobox bleiben
Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Donnerstag (12. März) eine entsprechende Klage des Mannes gegen eine Verfügung des Landratsamts Ludwigsburg ab. Die Autobox sei nur für den Transport bestimmt und das Tier habe darin nur eingeschränkte Bewegungsfreiheit, sagte Richter Ulrich Bartels. Der Platz sei nicht ausreichend, auch nicht für kleine Hunde.

Die inzwischen dreijährige „Cosima“ misst eine Schulterhöhe von 65 Zentimetern und wiegt 27 Kilogramm. Der Angestellte, Anfang 40, hatte im Sommer 2013 das Tier in einer Autobox gehalten, während er bei seiner Firma bei Ludwigsburg sechs bis sieben Stunden arbeitete. Er machte geltend, dass er sich regelmäßig um das Tier kümmere und mit ihm in der Mittagspause spazieren gehe. Als die Hündin dann anders betreut wurde, sei ihre Bindung zu ihm abgekühlt.

Arbeitskollegen hatten Alarm geschlagen und das Landratsamt informiert. Das Auto war in einer Garage geparkt. Die Behörde verwies bei dem Verbot auf das Tierschutzrecht. Ein Aufenthalt über Stunden hinweg auf weniger als zwei Quadratmetern an regelmäßig vier Werktagen verstoße gegen das Gesetz. Bei einer Haltung im Zwinger müsse dem Tier eine Fläche von sechs Quadratmetern zur Verfügung stehen, argumentierte die Behörde.

Der Anwalt des Mannes hielt dagegen: „Cosima“ sei es gut gegangen. Sie habe keine Ausfallerscheinungen gezeigt, weder körperlich noch psychisch. Der Vertreter des Landratsamts entgegnete: „Die Hündin konnte nur mit eingezogenen Kopf stehen.“

Richter Bartels sagte, in dem Fall gehe es nicht um die individuelle Situation des Tiers. „Ich gehe davon aus, dass es dem Hund nicht schlecht ging“. Der Mann fuhr täglich etwa eine Stunde vom Alb-Donau-Kreis nach Gerlingen im Kreis Ludwigsburg zu seiner Arbeitsstätte. Den Job dort gab er inzwischen auf. Nun wird „Cosima“ bei ihm zu Hause bereut. Dort hat sie Auslauf im Garten. Sein Anwalt ließ zunächst offen, ob er gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird.

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