Tierhalter haftet für angebundenen Hund

Coburg (dpa/tmn) - Halter müssen auch für angeleinte Tiere haften. Stürzt jemand, weil er sich durch das Verhalten eines Hundes erschrocken hat, muss der Tierhalter bei Verletzungen den Schaden tragen.

Tierhalter können auch für einen angebundenen Hund haften. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Aktenzeichen: 13 O 150/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall war eine Frau vor einem Gemüseladen gestürzt. Dort war an einem Pfosten der Dackel der Beklagten an einem längeren Stück Leine angebunden. Beim Vorbeigehen an dem Hund stürzte die Frau und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Die Krankenversicherung wollte von der Halterin des Hundes die Behandlungskosten von 6500 Euro erstattet bekommen. Der Hund sei bellend auf die Versicherte zugelaufen.

Diese sei vor Schreck einen Schritt zurück gewichen und gestürzt. Die beklagte Frau meinte, der Hund habe sich gar nicht bewegt. Die später Gestürzte sei auf ihren Hund zugelaufen und dann vor dem Tier geblieben. Plötzlich habe sie sich rückwärts bewegt und sei gestürzt. Ihr Hund habe aber weder gebellt noch versucht, die Passantin anzuspringen.

Nachdem Zeugen die Version der Krankenversicherung bestätigt hatten, verurteilte das Gericht den Tierhalter zur Haftung. Grundsätzlich würden Halter auch ohne eigenes Verschulden für alle Schäden haften, die durch ihr Tier verursacht werden. Dass sich der Hund knurrend und bellend auf einen Menschen zubewegt habe, sei ein typisches Tierverhalten. Vorhersehbar sei diese Situation nicht gewesen, die Versicherte habe keine Mitschuld.

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