Impfschutz-Nachweis Bei Hunden aus dem Ausland auf Tollwutschutz achten

Berlin (dpa/tmn) - Seit 2008 gilt Deutschland als tollwutfrei. Damit das so bleibt, müssen bestimmte Standards eingehalten werden. Problematisch kann es zum Beispiel werden, wenn Tiere aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden.

Impfschutz-Nachweis: Bei Hunden aus dem Ausland auf Tollwutschutz achten
Foto: dpa

„Der Hund sollte mindestens zwölf Wochen alt sein“, erklärt Daniela Schrudde von der Welttierschutzgesellschaft in Berlin. Denn laut EU-Richtlinien dürfen Tiere frühestens mit drei Monaten gegen Tollwut immunisiert werden. Damit die Impfung voll wirksam ist, muss der Hund nach der Impfung noch weitere 21 Tage im Herkunftsland bleiben, bevor er ausreisen darf.

Halter sollten in jedem Fall darauf achten, dass es Nachweise über die Impfung gibt. Diese muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. „Seriöse Organisationen arbeiten mit einem Labor zusammen, danach können sich Tierhalter erkundigen.“ Schnelltests sind hingegen oft wenig aussagekräftig.

Wie oft Tollwutimpfungen aufgefrischt werden müssen, ist je nach Hersteller und Wirkstoff unterschiedlich. Oft wird die Impfung gegen Tollwut in Kombination mit anderen Impfstoffen gespritzt. In einigen Fällen ist die Auffrischung erst nach drei Jahren nötig, in anderen schon nach einem Jahr.

Tollwut wird durch das Rabiesvirus ausgelöst. Übertragen wird er auf andere Tiere und auf Menschen über den Speichel - etwa durch einen Biss. Zu erkennen, ob ein Tier Tollwut hat oder nicht, ist nur schwer möglich, da die Symptome nicht eindeutig sind. Besteht aber auch nur ein Verdacht, und der Halter kann keine Immunisierung nachweisen, muss das Tier im schlimmsten Fall getötet werden. Den endgültigen Nachweis kann nur eine Untersuchung des Gehirns erbringen.

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