Telefonaktion: Wohn-Riester - Experten geben Tipps

Seit 2010 darf das Kapital aus dem Vertrag abgezogen werden.

Düsseldorf. Jeder, der bisher in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat, kann das Ersparte auch für den Kauf oder Neubau einer eigenen Immobilie nutzen.

Seit Januar 2010 darf das komplette Kapital aus einem Riester-Vertrag abgezogen werden - ohne Rückzahlungspflicht. Damit lässt sich nun auch Wohneigentum zur privaten Vorsorge nutzen. Und das staatlich gefördert: Sparer erhalten Zulagen und genießen steuerliche Vorteile. Die Zulagen vom Staat führen zu mehr Eigenkapital, weniger Kreditbedarf und schnellerer Tilgung.

Wer bereits einen klassischen Riester-Vertrag hat, kann 100 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen. Die Förderungen bleiben erhalten, wenn der Sparer nun das Geld für den Bau oder Kauf einer selbstbewohnten Immobilie verwendet.

Wie bei allen anderen Riester-Produkten auch, erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Doch wer darf wohn-riestern? Welche Bauten sind riester-fähig? Welche Produkte werden gefördert? Wie erhält man die Zulage? Wie wird die Eigenheimrente im Alter besteuert?

Diese und weitere Fragen beantworten Dienstag von 12 bis 14 Uhr unsere drei Experten am Lesertelefon: Nikola Kulas, Finanzierungsexperte, Thomas Teske, Honorarberater für die angewandte Bau- und Gewerbefinanzierung, Bernd Holler, Steuerberater.

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