Telefonaktion: Welche Rentner müssen Steuern zahlen?

Drei Experten beantworten alle Fragen rund um die Änderung, die seit 2005 für Aufregung sorgt.

Düsseldorf. Die Besteuerung von Renten und die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge haben sich seit 2005 grundlegend geändert. Doch immer noch herrscht bei vielen Rentnern Ungewissheit, welches Steuerrecht für sie gilt, was sich geändert hat und wie sich die aktuelle Besteuerung auswirkt.

Fakt ist, dass am 1. Januar 2005 der Einstieg in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung begann. Das hat Konsequenzen für Beitragszahler und Rentner.

Einerseits werden seit 2005 Rentenversicherungsbeiträge und weitere Vorsorgeaufwendungen mehr und mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Ab dem Jahr 2025 können sie in voller Höhe abgesetzt werden und führen so zu einer spürbaren Entlastung der Beitragszahler.

Andererseits wird im Gegenzug die spätere Rente mehr und mehr besteuert. Auch hier gibt es eine Übergangsphase, um eine Zweifachbesteuerung zu vermeiden. Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns.

Wenn die Rente 2005 begonnen hat, werden 50 Prozent der Bruttorente als steuerliches Einkommen angesetzt. Wer 2009 in Rente geht, muss bereits 58 Prozent versteuern - im Jahr 2020 sind es bereits 80 Prozent.

Derzeit bleiben noch schätzungsweise drei Viertel aller Rentnerhaushalte steuerfrei. Denn erst wer ab 2040 in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. Alle, die vorher erstmals Rente bekommen, erhalten noch einen gewissen "Rentenfreibetrag", bis zu dessen Höhe Rentenzahlungen steuerfrei bleiben.

Viele sind verunsichert, welche Renteneinkünfte sie nun beim Finanzamt angeben müssen und welche Nachweise sie für ihre Steuererklärung benötigen. Diese und andere Fragen rund um das Thema Rentenbesteuerung beantworten deshalb drei Experten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland am Mittwoch bei unserer Telefonaktion von 12 bis 14 Uhr. Sie erreichen die Experten Elisabeth Berendes, Walter Glanz und Mirko Jatzkowski unter Tel.: 0211/8382-2333.

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