Tarifvertrag diskriminiert Jüngere

24-Jährige forderte mehr Urlaubstage.

Düsseldorf. Eine 24-jährige Supermarkt-Mitarbeiterin, die sich durch den Tarifvertrag ihres Arbeitgebers altersdiskriminiert fühlt, hat vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf gewonnen.

Bis 2009 hatte die junge Frau nach dem Haustarifvertrag ihres Arbeitgebers Anspruch auf 36 Urlaubstage. Mit der Übernahme des Supermarkts von der Neukauf Handels GmbH änderte sich das jedoch: Ein neuer Tarifvertrag kam her, vier Tage weniger Urlaub im Jahr waren die Folge.

Nach dem Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW wird der Urlaubsanspruch nach dem Lebensalter gestaffelt. Mitarbeitern bis zum vollendeten 20. Lebensjahr stehen 30 Urlaubstage zu, nach dem vollendeten 30. Lebensjahr wird der Anspruch auf 36 Urlaubstage erhöht. Die Frau klagte vor dem Arbeitsgericht Wesel dagegen und bekam Recht: Es seien keine objektiven Gründe für die Urlaubsstaffelung erkennbar.

Die Firma sah das anders und ging in Berufung. Sie argumentierte, dass mit der Staffelung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werde. Der „übliche Lebenslauf“ zeige, dass Mitarbeiterinnen mit zunehmendem Lebensalter einen eigenen Haushalt gründen und Kinder bekommen.

Dann seien auch mehr Urlaubstage angemessen. Doch die so begründete Berufung wurde abgewiesen (Az. 8 Sa 1274/10). Der Tarifvertrag soll jetzt neu ausgehandelt werden.

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