Streit um Tickets Verbraucherzentrale NRW mahnt Eventim ab

Düsseldorf · Der Online-Händler weigert sich, das Eintrittsgeld bei verschobenen Veranstaltungen auf Wunsch der Kunden zurückzuzahlen.

 Ticket-Händler Eventim weigert sich nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW derzeit, das Geld für für verschobene Veranstaltungen zu erstatten.

Ticket-Händler Eventim weigert sich nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW derzeit, das Geld für für verschobene Veranstaltungen zu erstatten.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Verbraucherschützer kontra Eventim: Weil der Online-Tickethändler sich weigert, bei verschobenen Veranstaltungen das Eintrittsgeld zu erstatten, hat die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen abgemahnt. „Bisher ist Eventim der einzige Anbieter über den mehrere entsprechende Beschwerden den Weg zu mir gefunden haben“, so Rechtsanwalt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW auf Nachfrage.

Wegen der Corona-Krise können unzählige Kultur- und Sportveranstaltungen nicht wie geplant stattfinden. Sie werden verlegt oder fallen aus. Viele Verbraucher bringen dafür großes Verständnis auf. Sie sind bereit, Ersatztermine oder Gutscheine zu akzeptieren. Oder verzichten sogar auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes. Wer einen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann oder in einer existenziellen Notlage ist und das bezahlte Eintrittsgeld deshalb zurückverlangt, darf bei den Anbietern nicht auf taube Ohren stoßen.

Grundsätzlich gilt laut Brad­ler: Werden Veranstaltungen auf einen anderen Termin verlegt, haben Verbraucher das Recht, das bereits bezahlte Geld für die Eintrittskarten zurückzuverlangen. Eventim verweigert das mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Diese Vorgehensweise verstößt nach Meinung der Verbraucherschützer gegen geltendes Recht.

Es sei nicht akzeptabel, dass Anbieter wie Eventim ihre Interessen einseitig auf dem Rücken der Verbraucher durchsetzen wollten, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Dass nun die Bundesregierung die Verbraucher sogar verpflichten will, Gutscheinangebote zu akzeptieren und damit in schwierigen Zeiten auf eigene Geldmittel zu verzichten, halten wir für extrem unfair und lehnen diesen Lösungsvorschlag entschieden ab“, betont Schuldzinski. Eventim habe in den der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen noch nicht einmal einen Gutschein angeboten.

Der Tickethändler weist die Vorwürfe zurück. Eventim setze keineswegs eigene Interessen durch und dies insbesondere nicht auf dem Rücken der Kunden. Nicht Eventim schulde den Kunden die Ticketkosten, sondern der jeweilige Veranstalter.

Fußball-Erstligist Borussia Mönchengladbach zahlt das Eintrittsgeld bei Tageskarten für das Geisterspiel gegen Köln unterdessen zügig zurück. Allerdings werden Bearbeitungsgebühren (2,50 Euro pro Ticket) und Versandkosten (3,50 Euro pro Bestellung) nicht erstattet. Der Klub verweist auf die Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf und wird bei weiteren Geisterspielen analog verfahren.

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