Streik: Was Reisende wissen sollten

Wann gibt es Geld zurück, wo sehe ich, ob mein Zug fährt? Fragen und Antworten zum Ausstand.

Düsseldorf. Hunderttausenden Bahnreisenden und Pendlern drohen am Dienstag Verspätungen und Zugausfälle aufgrund von Warnstreiks im Bahnverkehr. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Bahnstreik.

Die Bahn teilt mit, dass Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, die Möglichkeit haben, ihre Fahrkarte im Reisezentrum kostenlos umzutauschen oder erstatten zu lassen.

Alternativ können Reisende den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen. In diesem Fall wird bei Angeboten wie Sparpreis oder Gruppenfahrten auch die Zugbindung aufgehoben.

Nein, hier berufen sich die Bahngesellschaften auf höhere Gewalt. Entschädigungen, die sonst gestaffelt bei Verspätungen ab einer oder zwei Stunden fällig sind, gibt es bei Streiks nicht. Heinz Klewe von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) rät, dass Reisende sich frühzeitig um Alternativen kümmern sollten.

Nein, auch hier beruft sich die Bahn auf höhere Gewalt und verpflichtet sich nicht zur Zahlung dieser Leistungen. Die SÖP empfiehlt aber, den Verkehrsunternehmen zu schreiben und unabhängig von der rechtlichen Lage auf eine kulante Regelung zu setzen. Ob die Bahnen dem einzelnen Reisenden entgegenkommen, hängt vom Ausmaß des Streiks ab: "Je flächendeckender er wird und je mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen bestreikt werden, umso schwieriger wird es für den Kunden", so Heinz Kleve von der SÖP.

Ein Warnstreik bei der Bahn rechtfertigt kein Zuspätkommen im Job. Es sei keine Entschuldigung, dass der Zug morgens ausgefallen ist oder verspätet kam, erklärt der Arbeitsrechtler Prof. Jobst-Hubertus Bauer. "Das Risiko trägt der Arbeitnehmer." Er sei dafür verantwortlich, dass er pünktlich im Betrieb erscheint. Ein angekündigter Warnstreik sei im Gegensatz zu einem Unwetter oder Brand vorhersehbar, erläuterte Bauer. Und der Arbeitgeber dürfe erwarten, dass Beschäftigte sich auf absehbare Verzögerungen einstellen. Eine Abmahnung wegen Zuspätkommens müssten Betroffene aber nicht fürchten, meinte Bauer: "Das halte ich für abwegig. Da muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen."

Reisende der Deutschen Bahn können sich unter der Rufnummer 08000/996633 oder im Internet unter www.bahn.de/aktuell über die Auswirkungen der Streiks informieren. Privatbahnen wie Abellio, Arriva, Benex, Keolis, Veolia und Hessische Landesbahn informieren auf ihren Internetseiten über mögliche Ausfälle und Verspätungen.

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