Streik: Diese Rechte haben Urlauber

Ferien: Wird ein Flug annulliert, hat der Reisende Anspruch auf einen Ersatzflug.

Düsseldorf. Wer sich in diesem Jahr für einen Urlaub in Griechenland entschieden hat, kann Probleme bekommen. Denn es ist völlig unklar, ob und wann die Griechen wegen der Sparpolitik ihrer Regierung wieder streiken. Erst vergangene Woche hatten die Fluglotsen wieder ihre Arbeit niedergelegt. Doch die Reisenden müssen sich nicht alles gefallen lassen, oft haben sie Anspruch auf Entschädigung. Hier ein Überblick:

Wird am Flughafen vorübergehend die Arbeit niedergelegt und der Flug deswegen gestrichen, muss die Airline den Kunden per Ersatzflug zum Ziel befördern. Fluggäste, die nicht lange warten wollen, dürfen bei der Annullierung ihres Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, darf man auch vom Reiseveranstalter einen Ersatzflug verlangen.

Pauschalurlauber haben mehr Ansprüche. Sie dürfen von ihrem Veranstalter Geld zurückfordern, wenn beispielsweise der Kellner, der Busfahrer streikt oder die Fähre im Hafen liegen bleibt. Die Urlauber können zudem Geld zurück verlangen, wenn sie beispielsweise bei Halbpension außer Haus essen mussten. Sie sollten nach der Reise die Quittung bei ihrem Veranstalter einreichen.

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