Statistik: Krankes Kind – das ist meist Mamas Sache

Bei der Pflege am Krankenbett belegen Väter aus NRW den vorletzten Platz.

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen sind es immer noch die Mütter, die zu Hause bleiben, wenn der Nachwuchs krank wird und gepflegt werden muss.

Nach Angaben der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) stieg in den vergangenen zwei Jahren zwar die Zahl der NRW-Väter, die zur Betreuung ihrer kranken Kinder dem Job fern geblieben sind. Jedoch war die Quote im bundesweiten Vergleich nur im Saarland niedriger.

7,9 Prozent der Papas in NRW kümmerten sich 2009 um das kranke Kind. Top-Reiter in Bezug der väterlichen Fürsorge ist Brandenburg mit fast doppelt so vielen Männern, die die Kinderbetreuung übernahmen (14, 1 Prozent).

Dennoch sieht DAK-Landeschef Hans-Werner Veen die Tendenz positiv: "Auch wenn der Anteil der Väter in NRW recht niedrig ist, stellen wir dennoch einen anhaltenden Trend fest." Insgesamt seien im vergangenen Jahr bei der Kasse 12797 so genannte blaue Scheine eingereicht worden, 1010 stammten von Männern. "Im Jahr 2007 lag diese Zahl noch bei 822", erklärt Veen.

Die gesetzlichen Krankenkassen springen ein, wenn Mutter oder Vater wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben muss und der Arbeitgeber für diesen Fall keine Lohnfortzahlung garantiert.

"Ob der Arbeitgeber das übernimmt, steht im jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag", sagt DAK-Sprecher Rainer Lange. Seit einigen Jahren sei das aber kaum mehr der Fall. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes sei aus vielen Tarifverträgen herausgenommen worden.

Anspruch auf das Kinderpflegegeld der Krankenkassen haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zwölf Jahren. Bei einem Kind werden maximal zehn Arbeitstage im Jahr gewährt, bei mehreren Kindern sind es maximal 20 Tage. Alleinerziehende können 20 Tage beanspruchen (bei mehreren Kindern maximal 50 Tage).

"Der Anspruch eines Elternteils kann auf das andere übertragen werden, wenn es Vater oder Mutter aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, daheim zu bleiben", erklärt Lange.

Schwieriger sei es bei den privat Versicherten. Da hänge es vom jeweiligen Vertrag ab, ob überhaupt Krankengeldanspruch bestehe.

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