So zahlen Rentner weniger Steuern

Seit dem 1. Juli bekommen Ruheständler etwas mehr Geld. Da eine Erhöhung voll steuerpflichtig ist, könnte bei manchen plötzlich der Fiskus die Hand aufhalten.

Düsseldorf. Von einer Steuerpflicht betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen Altersrenten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. „Eine Steuererklärung wird auf jeden Fall immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag von 8004 Euro (Verheiratete 16 008 Euro) überschreitet“, sagt Steuerberaterin Erika Wacher aus München.

Das bedeutet jedoch nicht, dass dann Steuern zu zahlen sind, denn auch Rentner können bestimmte Beträge von ihrem Einkommen abziehen. Mit den richtigen Gegenstrategien sind Steuerlasten so oft gänzlich vermeidbar. „Ruheständler sollten daher kontinuierlich Belege für die Steuererklärungen sammeln“, rät Wacher. „Dazu gehören die Rentenbescheide, Nachweise gezahlter Versicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten“.

Geht ein Arbeitnehmer in die gesetzliche Altersrente, wird für ihn ein Rentenfreibetrag ermittelt, der sich aus einem bestimmten Prozentsatz der Rente abhängig vom Jahr des Renteneintritts ergibt. Dieser steuerfreie Betrag gilt dann ein Leben lang. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss nur die Hälfte, ein Neurentner von 2010 jedoch 60 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner jährlich an — im Jahr 2040 sind es dann volle 100 Prozent. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass für alleinstehende Rentner, die bis 2005 in den Ruhestand gegangen sind und neben ihrer gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte erzielen, jährliche Rentenzahlungen bis rund 19 000 Euro steuerfrei sind (Ehepaare 38 000 Euro). Bei einem Renteneintritt im Jahr 2010 ist ein lediger Rentner bis etwa 16 200 Euro jährlich fein raus.

Doch bei einer überdurchschnittlichen Rente oder noch weiteren Einnahmen wie Betriebs-, Riester-Rente oder Mieteinkünften ist der Steuerfreibetrag schnell überschritten. Welche Ausgaben wirken dann steuermindernd?

Hier erkennt der Fiskus Pauschalen in Höhe von 102 und 36 Euro automatisch an, es sei denn, höhere Kosten werden nachgewiesen. Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie etwaige Kassenbeiträge von Betriebsrenten sind als Sonderausgaben absetzbar. Steuerschonend wirken sich ebenso Ausgaben zu privaten Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie Spenden und Kirchensteuer aus.

Arztrechnungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Pflegekosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Allerdings müssen Rentner je nach Höhe der Gesamteinkünfte und Familiensituation einen bestimmten Eigenanteil zwischen vier und sieben Prozent leisten.

Für Haushalts- oder Pflegehilfen können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens insgesamt 4000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Zusätzlich akzeptiert der Fiskus für Handwerkerleistungen 20 Prozent der Aufwendungen bis maximal 1200 Euro. Rechnungen hierzu immer überweisen, nie bar zahlen. Altersentlastungsbetrag: Senioren über 64 können Einkünfte aus Nebenjobs, Riester-Rente, Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen um den Altersentlastungsbetrag mindern. Ab 2010 werden hier 1520 Euro zeitlebens anerkannt, ab 2011 dann 1444 Euro. Der Altersentlastungsbetrag wird schrittweise weiter abschmelzen.

Ganz wichtig: Rentner müssen sich selbst um ihre Steuerpflicht kümmern. Eine offizielle Benachrichtigung gibt es nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort