So sichern Sie sich Ihre Rente

Wer aus dem Beruf scheidet, bekommt nicht automatisch Geld. Er muss vorher einiges regeln.

Düsseldorf. "Am 1. April 2010 geht’s in Rente, das ist ein Donnerstag, zwei Tage vorher werde ich 65." Norbert Odenberg gehört zur langsam größer werdenden Gruppe der älteren Arbeitnehmer, die bis 65 arbeiten - und dann die Altersrente beziehen. Über 700 000 Menschen werden 2010 in Altersrente gehen. Worauf sollten sie achten?

Auch die Altersrente mit 65 gibt es nur auf Antrag. Wer mit dem 65. Geburtstag nahtlos Zahlungen der Rentenkasse erhalten möchte, sollte den Antrag "am besten drei Monate vor seinem 65. Geburtstag stellen", rät Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung.

Man kann sich auch entscheiden, den Antrag hinauszuschieben und weiterzuarbeiten. Dafür erhöht sich die Altersrente pro Jahr um sechs Prozent - und dazu noch um die weiteren Rentenansprüche durch zusätzlich gezahlte Beiträge. Der Rentenantrag ist sehr umfangreich. Doch keine Panik: Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen - und zwar kostenlos.

Ruheständler sind meist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Dafür müssen sie aber belegen, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Gerade Krankenkassen-Wechsler sollten sich frühzeitig um Versicherungsbescheinigungen ihrer früheren Kasse(n) bemühen. Wer die erforderlichen gesetzlichen Versicherungszeiten nicht zusammenbekommt, ist als Rentner freiwillig versichert. Das kann aber teurer werden. Denn dann müssen beispielsweise auch von Miet- und Zinseinnahmen Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt werden.

Zusammen mit dem ausgefüllten Rentenantrag muss man der Rentenversicherung seine Bankverbindung und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über entsprechende Kontrollmitteilungen der Rentenversicherung, wie viel Rente gezahlt wird. Etwa jeder vierte Rentner - so schätzen Experten - wird demnächst Steuern zahlen müssen. Vor allem betrifft dies Altersrentner mit höheren Zusatzeinkünften.

Den Rentenbescheid sollte man in jedem Fall gründlich kontrollieren, etwa mit einem Berater der Rentenversicherung. Häufig gibt es bei der Bewertung von Ausbildungszeiten Fehler. Widerspruch gegen den Rentenbescheid kann innerhalb eines Monats erhoben werden. Wer erst danach Fehler feststellt, kann dies auch später noch monieren. Dann muss bis zu vier Jahre lang gegebenenfalls Rente nachgezahlt werden.

Läuft die Rente einmal, haben die Bezieher kaum etwas mit der Rentenversicherung zu tun. Lediglich Änderungen von Adresse oder Konto und einen Umzug ins Ausland müssen sie mitteilen - und zwar dem Rentenservice der Deutschen Post (rentenservice.com).

Rentner müssen sich nicht vom Arbeitsleben verabschieden. So wird Norbert Odenberg auch mit 65 weiter arbeiten - und zwar 13 Stunden pro Woche in der Lehrwerkstatt seiner Firma.

Der Rentenversicherung braucht er das nicht mitzuteilen. Denn ab 65 dürfen Rentner unbegrenzt zum Altersruhegeld hinzu verdienen. Den Rentnerausweis erhalten Rentner zugleich mit dem Bewilligungsbescheid. Damit gibt es teilweise Vergünstigungen.

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