So schiebt man die Frührente auf

Nicht wenige müssen in den vorzeitigen Ruhestand. Wer aufpasst, kann finanzielle Einbußen vermeiden.

Düsseldorf. Der Schlosser Friedhelm S. (Jahrgang 1948) wurde entlassen. Hoffnung auf eine neue Stelle macht er sich nicht. Jetzt überlegt der 62-Jährige, ob er aus dem Erwerbsleben aussteigt und die vorzeitige "Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit" in Anspruch nimmt. Für ihn geht das noch. Für jüngere Jahrgänge gibt es diese auslaufende Variante der gesetzlichen Rente nicht mehr.

Bei einer frühzeitigen Verrentung würde er statt 1400 Euro nur noch 1253 Euro monatliche Rente bekommen - lebenslang. Denn jeder Monat, den Ältere vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen, kostet sie 0,3 Prozentpunkte ihres Altersruhegeldes. "Etwa die Hälfte der Neurentner von 2007, die eine Rente direkt nach einer stabilen Beschäftigung bezogen, nahmen Abschläge in Kauf", hat Martin Brussig vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen ermittelt. Im Schnitt lagen diese bei 10,9 Prozent.

Bei denjenigen, die nach Arbeitslosigkeit die Rente beantragten, waren die Abschläge noch höher. "Ehe ältere Arbeitnehmer mit hohen Abschlägen vorzeitig in Rente gehen, sollten sie sich informieren, ob und welche Möglichkeiten es für sie gibt, den frühzeitigen Renteneintritt zu vermeiden", so Brussig. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

Ältere Arbeitslose haben vielfach 24 Monate lang Anspruch auf diese Versicherungsleistung. Sie fällt oft deutlich höher aus als die Rente - und wird längstens bis zum 65. Geburtstag gezahlt. Die Zeit des Bezugs von ALG I erhöht die spätere Rente und vermindert Abschläge. Wer als 62-Jähriger ein (weiteres) Jahr lang ALG I bezieht und deshalb ein Jahr später in Rente geht, stockt dadurch nicht nur seine Rentenbeiträge auf, er vermeidet so auch Rentenabschläge von 3,6 Prozent.

Viele ältere Beschäftigte sind (chronisch) krank - und sehnen auch deshalb den Ruhestand herbei. Doch eigentlich ist für kranke Arbeitnehmer die Kranken- und nicht die Rentenversicherung zuständig. Arbeitsunfähige Ältere haben genau wie Jüngere Anspruch auf Krankengeld - und zwar für maximal 78 Wochen. Für Kranke lohnt es sich daher meist, zunächst Krankengeld und erst später Rente zu beziehen. Denn das Krankengeld ist in der Regel deutlich höher als die Altersrente. Außerdem: Zeiten mit Krankengeld sind für die Rente fast so viel wert wie "normale" beitragspflichtige Beschäftigungszeiten. Auch sie stocken die spätere Rente auf und reduzieren Abschläge.

Etliche ältere Beschäftigte mit starken gesundheitlichen Handicaps haben beim Versorgungsamt noch keinen Antrag auf eine Schwerbehinderten-Anerkennung gestellt. Dabei ist gerade für sie diese Anerkennung ein Schutzschirm gegen eine mögliche Entlassung und vorzeitige Verrentung. Für Schwerbehinderte gelten sogenannte Nachteilsausgleiche und besondere Kündigungsschutz-Bestimmungen. Bevor Arbeitgeber Schwerbehinderte entlassen dürfen, müssen sie die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Schwerbehinderte haben außerdem auch ein besonderes Recht auf Teilzeitarbeit. Sie können jederzeit verlangen, nur noch in einem zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden, der ihrer Behinderung angemessen ist.

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