Blühender Graumarkt Pokal-Hit Fortuna vs. Gladbach: Privater Handel mit den Tickets ist erlaubt

Reger Online-Handel mit Fußball-Karten für Düsseldorf gegen Gladbach. Fortuna mahnt ab, Verbraucherzentrale sieht es anders.

Fortuna-Fans stimmen sich schon auf das kommende Pokalspiel Fortuna Düsseldorf gegen Borussia Mönchengladbach ein. Die Partie ist ausverkauft. Es blüht der Handel mit Tickets auf dem Graumarkt.

Fortuna-Fans stimmen sich schon auf das kommende Pokalspiel Fortuna Düsseldorf gegen Borussia Mönchengladbach ein. Die Partie ist ausverkauft. Es blüht der Handel mit Tickets auf dem Graumarkt.

Foto: Roland Weihrauch

Düsseldorf. Das Stadion ist ausverkauft, 50 000 Fans fiebern dem Fußball-Pokal-Hit zwischen Zweitligist Fortuna Düsseldorf und Favorit Borussia Mönchengladbach am Dienstag in der Düsseldorfer Arena entgegen. Tausende Fans versuchen derzeit noch verzweifelt, über Ticketbörsen im Internet an Karten zu kommen. Es blüht ein so genannter Graumarkt mit hohen Ticketpreisen und hohen Gewinnmargen — und er ist durchaus legal, wie jetzt die Verbraucherzentrale NRW festgestellt hat. Damit widerspricht sie den beteiligten Vereinen, die sich gegen diesen Handel wehren.

Fortuna Düsseldorf hat auf den Ärger der eigenen Fans reagiert und Ticket-Weiterverkäufer abgemahnt und gegen sie 250 Euro Strafe geltend gemacht. Grund dafür sei der Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Doch entgegen der darin enthaltenen Vorgaben ist der private Weiterverkauf von Tickets eben nicht verboten.

„Ein Verein oder Veranstalter kann den Weiterverkauf von Karten von privat zu privat nicht unterbinden“, sagt Julian Graf, der bei der Verbraucherzentrale NRW für Ticketangelegenheiten zuständig ist. Selbst wenn ein Verein das in seinen AGB festgelegt habe. Auch vom Verein ausgesprochene Sanktionen seien in solchen Fällen hinfällig. „Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass ein Ticket ein Wirtschaftsgut ist. Somit unterliegt es dem freien Warenverkehr“, sagt Graf. Sogar der Weiterverkauf zu einem wesentlich höheren Preis sei erlaubt.

In den AGB der Vereine wird allerdings untersagt, Tickets öffentlich bei Auktionen und Internetbörsen anzubieten. Muss der Spielbesuch ausfallen, so heißt es dort, dürfe man die Karte zwar weiterverkaufen, der Preis allerdings bliebe gedeckelt — bei Fortuna ist ein Zuschlag für Transaktionskosten von 15 Prozent, bei Gladbach von 10 Prozent zulässig. Auch die angekündigten Vertragsstrafen unterscheiden sich. Fortuna droht mit einer Strafe von 2500 Euro, bei Gladbach kann ein unzulässiger Weiterverkauf dazu führen, dass der Verkäufer bis zu fünf Jahre für den Ticketkauf gesperrt ist oder ihm die Vereinsmitgliedschaft gekündigt wird. Weiterverkaufte Tickets könnten also bei beiden Vereinen ungültig werden.

Die Verbraucherzentrale sieht das anders: Da der Zweitkäufer keinen direkten Vertrag mit dem Verein eingegangen sei, könne dieser ihn auch nicht sanktionieren, sagt Graf.

Tatsächlich bleiben Unwägbarkeiten. Die Regel lautet: privater Verkauf ist erlaubt, gewerblicher nicht. Wo ist die Grenze? „Entscheidend ist der Gewinn, den der Verkäufer machen will“, sagt Graf. Also: Wie oft verkauft jemand wie viele Karten — und zu welchem Preis? Verkaufe man wenige Male seine eigene Karte, weil man tatsächlich verhindert sei, habe man nichts zu befürchten — selbst wenn die AGB des Vereins genau das verbieten. Auch der Zweitkäufer muss nichts befürchten. Sperrt der Verein aber die Karte, habe der Zweitkäufer direkt am Stadion allerdings Pech. Erst danach kann er den Rechtsweg beschreiten. „Um sicherzugehen, sollte man sich beim Verein informieren“, sagt Graf.

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