Pflichtaufgabe, die Geld bringt

Bis Ende Mai muss die Steuererklärung 2008 fertig sein. Das Beilegen von Rechnungen ist diesmal nicht mehr nötig.

Düsseldorf. Bis Ende Mai muss die selbst erstellte Steuererklärung für 2008 beim Finanzamt sein. Das Ausfüllen der Formulare lohnt dieses Jahr besonders, denn zahlreiche Neuerungen ermöglichen hohe Erstattungen vom Finanzamt. Welche Steueränderungen sind zu beachten?

Werbungskosten: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Berufspendler jetzt wieder jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit steuerlich absetzen. Damit sind 30 Cent pro Arbeitstag und Doppelkilometer erstattungsfähig. "Liegen die Kosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, wirkt jeder weitere Euro steuermindernd", erklärt der Münchner Steuerberater Dominik Brach.

Beispiel: Wer 14 Kilometer zur Arbeit fährt, der kann für 230 Arbeitstage 966 Euro geltend machen (14 x 0,30 Euro x 230 = 966 Euro). Damit wirken sich 46 Euro zusätzlich zum Pauschbetrag steuermindernd aus.

Tipp: Die Pendlerpauschale gilt auch für Fahrgemeinschaften. Die Renaissance der alten Pendlerpauschale ermöglicht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass Pkw-Schäden jetzt wieder zu 100 Prozent absetzbar sind. Passiert auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall oder wird der geparkte Wagen während der Arbeitszeit beschädigt bzw. gestohlen, kann man die Kosten dem Fiskus in Rechnung stellen. Ebenfalls neu: Bei Auswärtstätigkeiten sind ab 2008 Fahrt- und Übernachtungskosten über drei Monate hinaus unbegrenzt absetzbar.

Geldkosten: Sparer können für 2008 letztmals Bank-, Kontoführungs-, Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren, Kreditkosten sowie Fahrtkosten zu Aktionärsversammlungen absetzen. "Das gilt auch für regelmäßige Ausgaben wie die jährliche Depotgebühr, selbst wenn diese erst Ende Januar 2009 bezahlt wurde", so Peter Kauth vom Informationsdienst Steuerrat 24. Ab 2009 verhindert die neue Abgeltungssteuer den Abzug der Geldkosten.

Tipp: Börsianer sollten nicht vergessen, realisierte Spekulationsverluste für 2008 anzumelden! Auch wenn keine Gewinne dagegen stehen, die Verluste lassen sich verschieben.

Sonderausgaben: Private Vorsorge-Aufwendungen sind 2008 besser absetzbar. So können Rürup-Sparer jetzt 66 Prozent ihrer Sparleistungen in Abzug bringen, maximal jedoch 13 200 Euro (Ehepaare das Doppelte). Bei Riester-Sparbeiträgen sind inklusive staatlicher Zulagen bis zu 2100 Euro absetzbar. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bleiben Einzahlungen in Direktversicherungen oder Pensionsfonds bis zu einem Betrag von 2544 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder zwischen drei und sechs Jahren zwei Drittel der Kosten absetzen, maximal jedoch 4000 Euro. Bei älteren Kindern gelten je nach Familienstand abweichende Regelungen. Aufwendungen für ein Erststudium oder eine Erstausbildung sind bis zu 4000 Euro steuerbegünstigt. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die auf dem zweiten Bildungsweg einen Studienabschluss anstreben. Neu: Für Kinder, die im Ausland zur Schule gehen, erkennt der Fiskus jetzt bis zu 5000 Euro Schulkosten an. "Erstmals gilt dies nun für alle Schulen, die zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss führen", erläutert Steuerberater Brach.

Direktabzug: Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Handwerkerarbeiten summiert sich auf bis zu 1800 Euro pro Jahr. Anerkannt sind Haus- und Pflegearbeiten, die auch Angehörige erledigen können, sowie Renovierungs- und Reparaturarbeiten von Handwerksbetrieben. Seit 2008 sind auch Ferienwohnungen im EU-Ausland steuerbegünstigt. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Arbeitsleistung plus Anfahrtskosten für Haushalts- und Handwerkerleistungen bis zu einem Rechnungsbetrag von je 3000 Euro, für Pflegeleistungen bis zu 6000 Euro. Tipp: Auch die Reparatur von Haushaltsgeräten ist abzugsfähig, wenn sie im Haushalt erfolgt. Neu: Rechnungen sind nicht mehr der Steuererklärung beizufügen.

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