Corona-Maßnahmen Maskenpflicht in NRW: Was Bürger wissen müssen

Berlin · Während weitere Schüler an diesem Montag an die Schulen zurückkehren, beraten die Kultusminister über das weitere Vorgehen. Unterdessen treten weitreichende Regelungen in Sachen Maskenpflicht in Kraft - doch nicht überall werden gleich Bußgelder fällig.

Maskenpflicht in NRW: Was Bürger wissen müssen
Foto: dpa/Daniel Reinhardt

In der Coronavirus-Krise geht es in Deutschland mit den Lockerungen weiter: Bereits vergangene Woche kehrten Tausende Jugendliche in vielen Bundesländern für Prüfungen oder Prüfungsvorbereitungen an die Schulen zurück - jetzt kommt der nächste Schwung. Das weitere Vorgehen aber ist noch offen, soll nun aber auch festgezurrt werden. Gleichzeitig sind Millionen Deutsche in der ganzen Bundesrepublik ab heute vielerorts zum Tragen von Schutzmasken verpflichtet. Ein Überblick:

SCHULEN: In der vergangenen Woche sind in rund der Hälfte der Länder die ersten Schüler in die Schulen zurückgekehrt, allerdings nur Abschlussklassen für Prüfungen oder Prüfungsvorbereitungen. Dem schließen sich ab diesem Montag weitere Abiturienten, Berufsschüler und Schüler an, die vor dem mittleren Schulabschluss stehen - in so gut wie allen anderen Bundesländern.

Die Kultusmisterkonferenz schaltet sich am Nachmittag zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Etwa ab dem 4. Mai geht es in den meisten Ländern auch für die ältesten Grundschüler wieder los und für Schüler, die im nächsten Schuljahr ihren Abschluss machen. Die Kultusminister stimmen sich nun abschließend über ein gemeinsames Konzept ab. Nach dpa-Informationen wollen sie sich am „Hygieneplan Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ orientieren. Spannend ist, ob die Minister einen Plan vorlegen, wie es für diejenigen Klassenstufen weitergeht, für die es bisher noch keine Rückkehrperspektive an die Schulen gibt.

In den Schulen gelten dann besondere Hygienepläne. Darin enthalten sind etwa geteilte Klassen, gestaffelte Pausen, zeitversetzter Unterricht, größere Abstände zwischen den Tischen oder verschärfte Putzvorgaben. Das Tragen von Masken oder eines einfachen Mund-Nase-Schutzes wird auf den Fluren und in den Pausen empfohlen, ist aber im Unterricht nicht Pflicht.

MASKENPFLICHT: An vielen anderen Orten des öffentlichen Lebens wird das Maskentragen ab dieser Woche in ganz Deutschland zur Pflicht. In einigen Ländern gilt sie auch schon, Vorreiter war Sachsen. Die meisten ziehen am Montag nach, als letztes Land folgt am Mittwoch Schleswig-Holstein. In den allermeisten Ländern gilt dann: Im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen müssen die Bürger einen Mund-Nase-Schutz tragen. In Nordrhein-Westfalen etwa kommen Wochenmärkte, Haltestellen, Bahnhöfe, Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen hinzu - in Berlin hingegen gilt die Pflicht nur in Bussen und Bahnen.

Akzeptiert werden auch Schals oder Tücher. Meist gilt die Pflicht ab einem Alter von sechs Jahren, und nicht für kranke Menschen oder oft auch nicht für Kassiererinnen.

BUßGELDER: Die meisten Länder gehen die Sache zurückhaltend an. Sie würden aber gegebenenfalls mit Bußgeldern nachlegen. Aus der Hauptstadt sowie aus Sachsen-Anhalt etwa heißt es, Strafen drohten keine, die Einhaltung der Maskenpflicht werde nicht kontrolliert. NRW überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen. Bayern hingegen ist streng - bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig. Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Maske trägt, sind sogar 5000 Euro Bußgeld vorgesehen.

KITAS: Mancherorts wird auch die Notbetreuung ausgeweitet. In Baden-Württemberg zum Beispiel sollen ab 27. April grundsätzlich Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, „bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten“, heißt es aus dem Kultusministerium. Künftig sollen zudem auch Kinder bis zur siebten Klasse betreut werden. Bislang gilt die Notbetreuung für Kinder bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Notbetreuung in Krippen, Kitas, Horten und bei Pflegeeltern auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt.

KIRCHEN: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) haben Empfehlungen für die Gemeinden in Sachen Gottesdiensten veröffentlicht. Am Montag will das Corona-Kabinett darüber beraten. Bei den Gottesdiensten soll die Teilnehmerzahl begrenzt werden, und die Gläubigen müssen einen Sicherheitsabstand einhalten. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, ab Anfang Mai wieder Gottesdienste zu erlauben. Auch beim Gespräch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten am Donnerstag soll noch einmal über das Thema gesprochen werden.

(dpa)
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