Kurzarbeit: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Wer frühzeitig einen Nebenjob annimmt, bekommt das verdiente Geld nicht angerechnet.
Düsseldorf. Die aktuelle Wirtschaftskrise hat die Kurzarbeit auf Rekordwerte anwachsen lassen. Worauf sollten Betroffene achten und welche Fallstricke gibt es?
Arbeitsrecht: Ernst S., ein Kunststoffschweißer aus Dresden, soll ab Anfang Mai in Kurzarbeit gehen. Viele Varianten sind dabei denkbar. Im Fall von Ernst S. wird die Arbeitszeit ein halbes Jahr lang halbiert - von 40 auf 20 Stunden. Kurzarbeit bedeutet für ihn zunächst: Weniger Arbeit und weniger Lohn.
Die Arbeitsagenturen gleichen zwar den Einkommensverlust durch Kurzarbeitergeld teilweise aus, und auch sein Arbeitgeber zahlt einen Ausgleichsbetrag, "doch selbstverständlich handelt es sich damit um einen Eingriff in den Arbeitsvertrag", sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Felser. Im Prinzip gilt: Arbeitnehmer müssen mit der Kurzarbeit einverstanden sein.