„Knöllchen-Atlas“: Hier ist’s teuer

Der Parkraum in den Städten wird immer knapper – und das Falschparken teurer. Aber es gibt von Stadt zu Stadt Unterschiede.

Düsseldorf. Parkverbotszonen und bewirtschaftete Parkräume haben Hochkonjunktur. Besonders in größeren Städten wird das Parken immer schwieriger. Es sei denn, man missachtet die Regeln und stellt das Auto ab, wo gerade Platz ist.

Das falsche Parken aber kann teuer werden - wenn nämlich bei der Rückkehr unter dem Scheibenwischer ein Strafzettel flattert. Dabei gehen die Städte und Kommunen jedoch durchaus unterschiedlich vor - sowohl in der Höhe des fälligen Verwarngeldes als auch bei der Intensität der Überwachung.

Wo man am ehesten Gefahr läuft, eine gebührenpflichtige Verwarnung fürs Falschparken zu bekommen, hat jetzt das "Zeit-Magazin" untersucht. Für seinen bundesweiten "Knöllchen-Atlas" hat das Magazin die Zahl der im ersten Halbjahr 2009 in deutschen Städten ab 100 000 Einwohner verteilten Tickets fürs Falschparken aufgelistet und sie in Bezug zur Zahl der dort zugelassenen Autos gesetzt.

Am ehesten läuft man demzufolge in Offenbach Gefahr, ein Knöllchen fürs falsche Parken zu bekommen: Dort wurden auf 100 dort zugelassene Autos 127 Knöllchen verteilt. Nicht viel besser sieht’s in Köln aus: Dort beträgt die Rate 110 Knöllchen auf 100 Autos.

Geradezu paradiesische Zustände für Falschparker scheinen dagegen in Hildesheim (14/100), Neuss (15) und Heilbronn (16) zu herrschen: Nirgendwo werden weniger Strafzettel verteilt.

Der aktuelle deutsche Bußgeldkatalog kennt übrigens acht verschiedene Park-Vergehen. Sie beginnen mit "Nicht platzsparend geparkt" (10 Euro) und endet bei "unzulässig auf Autobahn geparkt" (70 Euro plus zwei Punkte in Flensburg).

Das Standard-Knöllchen wegen Parkens im Parkverbot kostet durchschnittlich 15, bei Überschreitung einer Einstundenfrist 25 Euro. Das Parken in der zweiten Reihe wird mit mindestens 20 Euro Bußgeld bestraft, und wer unberechtigt einen Behindertenparkplatz blockiert oder eine Feuerwehrzufahrt nutzt, zahlt ab 35 Euro aufwärts. Schließlich werden für das Überschreiten einer Höchstparkdauer (beispielsweise auf parkscheibenpflichtigen Plätzen) zwischen fünf und 25 Euro fällig.

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