Kfz-Steuer: Wer muss was zahlen?

Einigung: Vom 1. Juli an werden die Abgaben für Neuwagen geändert. Besitzer von Kleinwagen zahlen weniger.

Berlin. Die Kfz-Steuerreform soll für Neuwagen künftig nicht mehr nur nach Hubraum, sondern in erheblichem Maße auch nach dem Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) berechnet werden. Für Altfahrzeuge bleibt es bei der alten Besteuerung. Im einzelnen soll sich die neue Kfz-Steuer - vorbehaltlich der Zustimmung in Bundestag und Bundesrat - vom 1. Juli 2009 an so zusammensetzen:

CO2-Besteuerung: Autos mit einem Ausstoß bis zunächst 120 Gramm Kohlendioxid je Kilometer bleiben steuerfrei. Für jedes darüberliegende Gramm gilt ein Steuersatz von jeweils 2 Euro. Um Druck auf die Autoindustrie für weitere Fortschritte bei der Abgastechnik zu machen, soll diese Steuer-Freigrenze allmählich gesenkt werden: ab 2012 auf 110 Gramm und ab 2014 auf 95 Gramm je Kilometer. Für Diesel-Fahrzeuge der in der EU noch unverbindlichen, aber besonders ehrgeizigen CO2-Zukunftsnorm Euro6 soll es für die Jahre 2011 bis 2013 eine befristete Steuerentlastung von 150 Euro geben.

Hubraum-Besteuerung: Sie sieht einen Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50Euro für Diesel-Autos vor. Auf eine Vergünstigung für Großfahrzeuge wurde verzichtet. Die hätte für Geländewagen wie den 6-Liter-Audi Quattro Q7 (Diesel) knapp 300 Euro Steuerersparnis gebracht. So aber bleibt es dabei, dass die Halter dieses Modells mit 926 Euro im gleichen Umfang wie bisher zur Kasse gebeten werden.

Wer mehr CO2 in die Luft bläst, zahlt hohe Steuern - wer mit neuester Technik umweltfreundlich unterwegs ist, zahlt zum Teil weniger. Dies wird durch die Hubraum-Besteuerung etwas verwässert. Selbst für den Diesel-betriebenen Audi A8 mit 4,2 Litern und einem CO2-Ausstoß von 249 Gramm je Kilometer soll der Halter künftig unter dem Strich 657 Euro Steuern im Jahr zahlen - 9 Euro mehr als derzeit. dpa

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