Kein Zugticket – was nun?

Alleinreisende Kinder müssen den Zug nicht verlassen. Die Bahn gibt Tipps, wie sich Kinder und Jugendliche richtig verhalten sollen.

Düsseldorf. Die Bahn macht immer wieder Negativ-Schlagzeilen damit, dass ihre Zugbegleiter Jugendliche ohne gültigen Fahrschein an die Luft gesetzt haben. Die Sachverhalte waren unterschiedlich, doch solche Situationen lassen sich vermeiden. Eben dafür gibt die Bahn jetzt grundsätzliche Hinweise für Eltern und Jugendliche.

Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass laut Bahn in der Ferienzeit in den S-Bahnen und Regionalzügen in Nordrhein-Westfalen verstärkt Kinder und Jugendliche ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden seien. Das bedeutet häufig: Verwirrung und Tränen bei den Kindern und fast immer viel Ärger.

Die Bahn hat die Erfahrung gemacht, dass alleinreisende Kinder und mit dem Zugfahren ungeübte Jugendliche leicht in Panik geraten, wenn sie bei der Fahrkartenkontrolle erfahren, dass sie versehentlich mit einem ungültigen Ticket unterwegs sind. Aus Angst vor Strafe verlassen sie oft lieber an der nächsten Bahnstation den Zug, als ihre Personalien anzugeben oder ihre Familien anzurufen.

Für die Weiterreise und Orientierung in unbekanntem Umfeld könne ihnen dann auch der Zugbegleiter nicht mehr helfen. Eltern, so rät die Bahn, sollten ihren Kindern die Angst vor der Kontrolle frühzeitig nehmen. Und zu diesem Zweck gibt sie einige Ratschläge:

Alleinreisende Kinder sollten immer einen Zettel mit Namen oder Adresse sowie Telefonnummer ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen, damit bei Rückfragen während einer Kontrolle, aber auch bei Notfällen Kontakt aufgenommen werden kann.

Alleinreisende Kinder unter 18Jahren dürfen grundsätzlich nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden. Sie müssen lediglich ihre Personalien angeben und sollten daher nach Möglichkeit einen Schülerausweis oder einen anderen Nachweis ihrer persönlichen Daten bei sich haben.

Auf der Suche nach einem Platz darf durch die 1. Klasse hindurch gegangen werden. Ein Aufenthalt oder Sitzen ist dort aber nur mit einem Ticket der 1. Klasse erlaubt. Auch wenn der Zug vermeintlich "voll" ist, kann davon nicht abgewichen werden. Selbst wenn dann ein gültiges Ticket der 2. Klasse vorgelegt wird, wird eine Fahrgeldnachforderung fällig.

Für die Kontrolle in den Zügen von DB Regio NRW sind sogenannte "Kundenbetreuer im Nahverkehr" in Uniform und Prüfer in Zivilkleidung zuständig. Wenn sie auf Reisende treffen, die kein oder kein gültiges Ticket mit sich führen, erstellen sie mit ihrem mobilen Terminal einen Beleg dazu und drucken ihn aus. Wenn keine Gelegenheit zur Aushändigung dieses Beleges besteht, zum Beispiel weil das Kind den Zielbahnhof erreicht hat und vor der Fertigstellung aussteigt, wird er bei unter 16-Jährigen den Erziehungsberechtigen per Post zugestellt.

Das erhöhte Beförderungsgeld beträgt unabhängig vom Alter 40 Euro, bei nachträglich vorgelegter persönlicher Zeitkarte oder Sonderausweis je nach Verbund in NRW zwischen 2,50 und 7 Euro. Es muss sich bei der nachträglichen Vorlage immer um ein persönliches, zur Zeit der Prüfung räumlich und zeitlich gültiges Ticket handeln, übertragbare Tickets werden nicht anerkannt. Bei Vorlage von gefälschten Fahrscheinen oder Tickets und Ausweisen, die anderen gehören, erfolgt stets eine Anzeige, die von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht weiterverfolgt wird.

Die Zahlungs- bzw. Vorlagefrist beträgt 14 Tage. Wenn der Fahrgast sich mit einem Widerspruch zur Sache äußert, wird das Verfahren angehalten, bis der Sachverhalt geklärt und dem Kunden eine entsprechende Nachricht zugestellt worden ist.

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