Insektizide gegen Kopfläuse?

Medikament: Zig Kinderköpfe werden jährlich mit Insektenvernichter eingerieben. „Ein Skandal“ wettert eine Firma, die eine Alternative auf den Markt gebracht hat. Im Umweltbundesamt (UBA) kann man die ganze Aufregung gar nicht verstehen.

<strong>Düsseldorf. "Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe!" Ganzseitige Anzeigen mit dieser Überschrift waren am Montag in mehreren überregionalen Zeitungen geschaltet. Abgedruckt war ein "offener Brief" an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Der Vorwurf: Obwohl es inzwischen insektizidfreie und kostengünstigere Präparate gegen Kopfläuse gibt, erstatten die Krankenkassen nur die angeblich gesundheitsschädlichen Präparate mit Insektenvernichtungsmitteln. Das Bielefelder Pharmaunternehmen Dr.Wolff fordert die Ministerin auf einzugreifen.

"Im Gegensatz zu Insektiziden wirkt unser Mittel Etopril nicht toxisch", erklärt Christoph Abels, medizinischer Direktor bei Dr. Wolff. "Es erstickt die Kopfläuse." Seit vergangenem Jahr sind Medizinprodukte wie dieses auf dem deutschen Markt, aber sie werden weder von Krankenkassen erstattet, noch von Behörden oder Kindergärten empfohlen.

Infektion: Die Übertragung der Läuse erfolgt hauptsächlich direkt von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt, gelegentlich aber auch indirekt über Gegenstände, die mit dem Haupthaar in Berührung kommen und die innerhalb einer kurzen Zeitspanne gemeinsam benutzt werden (Kopfbedeckungen, Schals, Kissen, Decken, Kämme, Bürsten, Spielzeug). Läuse legen keine größeren Strecken außerhalb des Wirtes zurück. Haustiere sind keine Überträger von Kopfläusen.

Therapie: Nur eine korrekte lokale Behandlung mit Medikamenten kann laut Robert-Koch-Institut einen sicheren Erfolg erreichen. Ziel dieser Therapie ist es, geschlechtsreife Läuse und Larven abzutöten. Günstig ist es, wenn auch die Eier erreicht werden, was nicht immer der Fall ist. Gegenwärtig sind Präparate, die als gängige Wirkstoffe Allethrin, Lindan, Permethrin bzw. Pyrethrum enthalten, als Arzneimittel für eine Kopflausbehandlung zugelassen.

Nebenwirkung: Bezüglich der Anwendung und der möglichen Nebenwirkungen sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Bei fehlender Erfahrung sollte besonders bei der Behandlung von Kleinkindern ärztlicher Rat eingeholt werden. Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit dürfen einige Präparate nicht verwendet werden.

Alternativ: Man kann die Haare mehrfach mit Essigwasser (1 Teil 6 prozentiger Speiseessig auf 2 Teile Wasser; kein Essigkonzentrat verwenden) durchspülen. Dadurch werden Eier und Nissen in der Anhaftung an das Haar gelockert. Die Einwirkzeit sollte mindestens 10 Minuten betragen. Anschließend werden die feuchten Haare mit einem Nissenkamm sorgfältig ausgekämmt. Durch die Behandlung mit Essigwasser werden allerdings Läuse oder Nissen nicht abgetötet, es wird lediglich das Auskämmen erleichtert.

Problem: Ein besonderes Problem bei der Behandlung des Kopflausbefalls besteht darin, dass selbst bei korrekter Anwendung nicht alle Nissen abgetötet werden. So kann sich der Lausbefall trotz einer Behandlung nach einiger Zeit fortsetzen. Daher ist eine zweite Behandlung nach acht bis zehn Tagen erforderlich.

Haus: Bürsten und Kämme sollten vernichtet oder ausgekocht werden. Alle Kopfkissen und Handtücher müssen bei 90 Grad gewaschen werden. Nicht waschbare Gegenstände sollten mit Anti-Läuse-Spray behandelt werden.

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