Strom vom eigenen Windrad

Düsseldorf (dpa/tmn) - Windräder werden immer größer und leistungsstärker - damit jedoch auch immer unbeliebter in besiedelten Gebieten. Eine Alternative könnten kleine, geräuscharme Windmühlen auf dem eigenen Grundstück werden.

Windräder sollen Strom erzeugen - und das möglichst viel. Um das zu erreichen werden die Ausmaße der Windkraftanlagen immer gigantischer. Ihre Verträglichkeit in dicht besiedelten Gebieten jedoch auch immer geringer. Der Trend geht hin zu riesigen Windparks vor den Meeresküsten. Diese sind jedoch mit massiven Eingriffen in die Natur und dem Bau neuer leistungsstarker Stromtrassen verbunden. Eine Alternative hierzu sieht der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in kleineren Windrotoren, die im eigenen Garten installiert werden können.

Schon eine Anlage mit 30 Metern Höhe und 16 Metern Durchmesser, kann am richtigen Standort jährlich über hunderttausend Kilowattstunden Strom erzeugen, errechnet der BUND. Dies entspricht dem Zwanzigfachen des Verbrauchs eines Durchschnittshaushaltes. Die Installation einer Mini-Windkraftanlage ist mit relativ geringem Aufwand durchzuführen und kostet je nach Leistung wenige hundert bis zu 25 000 Euro. Eine Faustregel besagt, dass pro Kilowatt Leistung zwischen 2500 bis 8000 Euro zu investieren sind.

Beim Aufbau sollte man beachten, dass der Wind den Rotor aus allen Richtungen erfassen kann und die Anlage alle benachbarten Hindernisse überragt. „Bereits die doppelte Windgeschwindigkeit steigert den Energiegewinn um das Achtfache“, rechnet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor. Orientierung über die örtliche, durchschnittliche Windestärke geben etwa die im Internet frei zugänglichen Windkarten des Deutschen Wetterdienstes. Voraussetzung für eine solche dezentrale Stromerzeugung in Wohnnähe ist die Geräuscharmut der Windkraftanlage. Gerade hier haben die Hersteller in den letzten Jahren aufgeholt.

Es fehlt in Deutschland jedoch an einer einheitlichen Regelung für den Kleinwindstrom. In einigen Ländern benötigen Windräder eine Baugenehmigung - in Nordrhein-Westfalen etwa muss laut Verbraucherzentrale im Genehmigungsverfahren eine rechnerische Vorhersage der zu erwartenden Schallimmissionen vorgelegt werden. Nur in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen sind Anlagen bis zehn Metern Höhe genehmigungsfrei.

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