Pflanzengift nicht auf Wege streuen

Berlin (dpa/tmn) - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, Garagenzufahrten und Terrassen ist tabu. Wer dort solche Produkte verteilt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden, erläutert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Denn laut Gesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen ausgebracht werden - nicht aber auf befestigten Stellen. Nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen außerdem im Haus- oder Kleingarten verwendet werden. Auskunft darüber gibt laut BVL der Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“. Das Bundesamt entscheide über diese Zulassung. Kriterien seien zum Beispiel, ob die Mittel für den Hausgebrauch einfach zu dosieren und anzuwenden sind. Auch die Verpackung spiele eine Rolle: Unter anderem müsse sie kindersichere Verschlüsse haben.

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