Flugabgabe ersetzt nicht CO2-Ausgleichszahlung

Leipzig (dpa/tmn) - Wer ökologisch korrekt reisen will, sollte eins beachten: Die neue Luftverkehrsabgabe ist nach Ansicht von Verbraucherschützern kein Ersatz für eine freiwillige CO2-Ausgleichszahlung.

Die Ausgleichzahlungen sind Spenden, die in Klimaschutzprojekte investiert werden. Das erklärt Franziska Wilhelm von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Dagegen fließe die von der Bundesregierung eingeführte „ökologische Luftverkehrsabgabe“ in den Staatshaushalt.

Die Luftverkehrsabgabe wird seit Anfang Januar fällig und richtet sich nach der Streckenlänge. Sie beträgt 8 Euro für Kurzstreckenflüge bis zu 2500 Kilometer, 25 Euro für mittlere Strecken bis zu 6000 Kilometer sowie 45 Euro für Langstreckenflüge. Auch die freiwilligen Kompensationszahlungen richten sich nach der Streckenlänge. Anbieter wie Atmosfair, MyClimate und goClimate errechneten die entsprechenden Kohlendioxid-Emissionen und übersetzen dies in einen individuellen Spendenbetrag. Dieser komme dann einem Klimaschutzprojekt zu Gute.

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