Wohnung verwahrlost: Vermieter darf fristlos kündigen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Zimmer sind komplett zugestellt, das Bad ist dreckig, der strenge Geruch stört die Nachbarn: Wenn Mieter ihre Wohnung derart verlottern lassen, müssen sie mit dem Rauswurf rechnen.

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht völlig verwahrlosen lassen. Dringt etwa Gestank in das Treppenhaus oder sogar andere Wohnungen, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, berichtet die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Münster (Aktenzeichen: 3 C 4334/10). Denn dadurch werde der Hausfrieden beeinträchtigt.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung völlig verdrecken lassen. Die Zimmer waren unter anderem mit Modellbahnen, Spielzeug, Büchern und Tonträgern zugestellt und konnten nur über schmale Wege betreten werden. Küche und Bad waren äußerst schmutzig, die Wasserhähne längere Zeit nicht benutzt worden. Nachbarn hatten sich zudem über den strengen Geruch aus der Wohnung beschwert. Der Vermieter kündigte dem Mieter, nachdem dieser seine Wohnung auch nach einer Abmahnung nicht aufräumte.

Zu Recht: Der unhygienische Zustand der Wohnung beeinträchtige die Nachbarn erheblich, befanden die Richter. Der Vermieter müsse es nicht akzeptieren, wenn sie aus diesem Grund ihre Miete minderten. Zudem habe der Vermieter dem betroffenen Mieter die Möglichkeit gegeben, seine Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Chance habe der Mieter aber nicht genutzt.

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