Mietrecht Wohnung ohne Wasser: Mieter dürfen ins Hotel ziehen

Kein fließendes Wasser im Haus? Ein unzumutbarer Mangel, verdeutlicht der Mieterbund anhand einer aktuellen Rechtsprechung.

 Die Wasserversorgung muss gesichert sein: Fehlt sie, stellt das auch juristisch einen erheblichen Mangel dar.

Die Wasserversorgung muss gesichert sein: Fehlt sie, stellt das auch juristisch einen erheblichen Mangel dar.

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Eine kalte Wohnung im Winter: „Wir kamen sonntagsabends aus dem Urlaub zurück, und zu Hause war die Heizung ausgefallen“, berichtet Lisa Krüger (Name geändert) über den Ärger mit einer unzuverlässig arbeitenden alten Heizung in ihrer Mietwohnung. Noch in der Nacht schickte sie ihrer Vermieterin eine Nachricht, die kümmerte sich am nächsten Morgen um Kontakt zum Heizungsunternehmen und organisierte Hilfe. Terminlich hatten alle großes Glück, denn der Fachmann kam schnell.

Wäre über Tage das Wasser ausgefallen, hätten Krüger und ihr Partner temporär ausziehen können, wie der Deutsche Mieterbund jetzt über ein entsprechendes Urteil berichtet: „Ist die Nutzung der Mietwohnung mangels Wasserversorgung nicht mehr zumutbar, dürfen Mieter während der Wiederherstellung der Wasserversorgung in ein Hotel ziehen. Angemessene Hotelkosten dürfen gegen die Miete aufgerechnet werden, so das Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil v. 10.03.2021 - 17 C 237/20). Das Urteil des entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach Mieter einer unbewohnbaren Mietwohnung für die Zeit der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit in ein Hotel ziehen und die Hotelkosten ersetzt verlangen dürfen."

Keine 5-Sterne, sondern ein

günstiges Hotel in der Nähe

Allerdings müssten sie sich an ihre Schadensminderungspflicht halten und dürften nur die Erstattung angemessener Kosten verlangen. Demnach kommt also eine 5-Sterne-Luxusherberge nicht in Frage, sondern eine preiswerte Unterkunft in der Nähe der eigenen Wohnung. "Dies gilt umso mehr, wenn sich die Wohnung in einer Großstadt befindet und man unkompliziert und zügig ein günstiges Hotel in der Nähe reservieren kann", so die Mitteilung des Mieterbundes über das Urteil weiter. "Im vorliegenden Fall sahen die Richter 200 Euro für ein Wochenende als angemessen an. Kosten von mehr als 365 Euro für zwei Nächte erachteten sie als zuviel.“

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