Ratgeber : Was beim Grillen auf Balkon und Terrasse beachtet werden muss
Berlin Im Sommer werfen viele Menschen gern den Grill an und wer keinen Garten hat, tut das auch schonmal auf dem Balkon. Doch das kann leicht Ärger mit den Nachbarn geben – sogar juristischen.
Es gibt kaum schöneres, als im Sommer mit der Familie oder Freunden zu grillen – doch darf ich einen Grill auch auf dem Balkon anwerfen?
Grundsätzlich ist das in Ordnung, erklärt Helena Klinger vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Frage ist nur, um was für einen Grill es sich handelt, wo er steht und wie oft er benutzt wird.
Muss ich meinen Nachbarn fragen, bevor ich den Grill anzünde?
Aus Gründen eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann es empfehlenswert sein, die Nachbarn zuvor darüber zu informieren, dass man am Wochenende grillen möchte oder, falls es etwas lauter wird, auch um deren Einverständnis zu bitten. Nachbarn haben das Recht auf Nachtruhe, deshalb sollte das Grillen ab 22 Uhr deutlich leiser erfolgen oder die Party nach innen verlegt werden.
Klar ist: Das Grillen mit offenem Feuer auf dem Balkon ist untersagt - nicht nur wegen der Geruchsbelästigung, sondern auch wegen der Brandgefahr. Das entschieden unter anderem die Amtsgerichte Hamburg und Wuppertal. Das gilt unabhängig davon, ob ein Verbot in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt wurde.
Anders ist es beim Grillen auf der Terrasse oder in einem angemieteten Garten: Hier ist auch ein Holzkohlefeuer möglich, entschied unter anderem das Landgericht Stuttgart. Berücksichtigt werden müssen aber auch in diesem Fall der Standort und die Größe der Örtlichkeit, die Häufigkeit des Grillens, das verwendete Grillgerät und die davon ausgehenden Störungen. Das befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.