Vermieter muss Baugerüst rechtzeitig ankündigen

Berlin (dpa/tmn) - Vor dem Wochenende bekommen die Mieter Post, dass ab der nächsten Woche ein Gerüst vor dem Haus aufgebaut wird: An der Fassade stehen Reparaturen an. So ein kurzer Vorlauf ist ärgerlich.

Vermieter muss Baugerüst rechtzeitig ankündigen
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Ein Experte erläutert, was Mieter dagegen tun können.

Mieter müssen rechtzeitig über den Aufbau eines Gerüsts informiert werden, wenn die Fassade ihres Wohnhauses ausgebessert werden soll. Eine gesetzliche Frist gibt es dafür allerdings nicht. Der Termin hänge von der Dringlichkeit und dem Umfang der Arbeiten ab, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin: „Eine angemessene Frist beträgt einige Wochen vor Baubeginn.“ Ausnahmen sind ein Notfall, etwa bei akuter Gefahr wegen abbröckelnder Fassadenteile, oder wenn die Arbeiten keine erheblichen Auswirkungen auf die Wohnung haben.

Gegen ein Baugerüst, das ausschließlich für Ausbesserungsarbeiten eingesetzt wird, kann der Mieter nur dann Einspruch einlegen, wenn er nicht rechtzeitig informiert worden ist. Das gilt auch, wenn er durch die Arbeiten erheblich eingeschränkt ist und sie nicht sofort durchgeführt werden müssen. „Er erreicht mit dem Einspruch aber nur eine Verschiebung“, sagt Happ. Denn Mieter müssen Maßnahmen zum Erhalt der Gebäudesubstanz dulden, zu denen der Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist.

Ob der Vermieter die Fassadenarbeiten per Telefon, E-Mail, Brief, Zettel am Schwarzen Brett oder im persönlichen Gespräch ankündigt, sei egal, sagt Happ. Findet die Instandsetzung in Kombination mit einer Modernisierung statt, zum Beispiel einer gleichzeitigen Wärmedämmung, muss der Mieter allerdings spätestens drei Monate vor Beginn schriftlich über Zeitpunkt und Dauer informiert werden.

Der Betroffene kann für den Zeitraum der Baumaßnahmen - schon ab einem Tag - eine Mietminderung verlangen, wenn die Nutzung der Wohnung etwa durch die Verhüllung des Balkons, Baulärm oder Staub und Schmutz beeinträchtigt wird. Er sollte sich aber vorher überlegen, ob sich der Aufwand lohne. Schließlich könne sich wegen zehn Euro das Verhältnis zum Vermieter deutlich verschlechtern, sagt Happ. Er rät Mietern, den Hauseigentümer lieber nach einer Mietminderung zu fragen, anstatt selbst die Miete zu kürzen.

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