Vermieter müssen Nachmieter nicht akzeptieren

Berlin (dpa/tmn) - Dass ein Mieter nur drei potenzielle Nachmieter stellen muss, um vorzeitig aus seinem Mietvertrag zu kommen, ist ein Mythos. Wenn der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptiert, muss die Miete bis zum Ende des Mietvertrags gezahlt werden.

Der Mieter ist in der Regel an seine Kündigungsfristen gebunden, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Viele Vermieter gestatten es zwar ihren Mietern, selbst Nachmieter zu suchen. Wenn dann aber kein passender Kandidat dabei ist, muss der Mieter bis zum regulären Ende der Mietzeit die Miete bezahlen, auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnen sollte.

Der Mythos ist laut Haus & Grund vermutlich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2003 zurückzuführen (Aktenzeichen: VIII ZR 244/02). In dem damals verhandelten Fall hatten die Vertragsparteien einen Mietvertrag für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Eine vorzeitige reguläre Kündigung war weder dem Vermieter noch dem Mieter möglich.

Der Mieter musste dann aber aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen und wollte frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden. Er stellte dem Vermieter einen Nachmieter, den dieser aber nicht akzeptierte. Der BGH entschied damals, dass in dieser besonderen Konstellation der Mieter einen Anspruch auf eine frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses habe, wenn er einen geeigneten Nachmieter stelle.

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