Vermieter haftet für Schäden bei Bauarbeiten

Berlin (dpa/tmn) - Wird es im Haus durch Bauarbeiten sehr staubig und dreckig, ist das für die Mieter meist ziemlich nervig. Unter Umständen haben sie Anspruch auf Schadenersatz.

„Wenn das Eigentum des Mieters durch vom Vermieter beauftragte Handwerker beschädigt oder beschmutzt wird, liegt ein Verschulden vor“, so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter sei nicht nur für die sachgemäße Durchführung der Bauarbeiten, sondern auch für die entsprechende Vorbereitung - und eine „Nachbereitung“ zuständig, falls es zu Schäden kommt. Wird zum Beispiel die Tapete des Mieters beschädigt, muss der Vermieter neu tapezieren.

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