Unzulässige Fragen auf Selbstauskunftsbogen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Vermieter lassen Interessenten einer Wohnung häufig einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen. Zu neugierig dürfen Vermieter dabei allerdings nicht sein. Denn bestimmte Fragen sind gesetzlich nicht erlaubt.

Bei einem Selbstauskunftsbogen für eine Wohnung Fragen zur Familienplanung, zur sexuellen Orientierung sowie zur Religionszugehörigkeit nicht gestattet, erklärt Petra Krauß vom Immobilienverband IVD Mitte in Frankfurt. Diese Fragen verstießen gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Gebräuchlich seien Fragen zu Namen und Geburtsdaten der zum Haushalt gehörenden Personen sowie Nationalität, Einkommen und Arbeitgeber. Generell seien Mietinteressenten nicht verpflichtet, einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Vermieter müssten solche Interessenten allerdings bei der Wohnungsvergabe auch nicht berücksichtigen.

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