Unangekündigt modernisiert: Höhere Miete zulässig

Karlsruhe (dpa) - Vermieter können Modernisierungskosten auch dann auf die Mieter umlegen, wenn sie die Baumaßnahmen vorher nicht angekündigt hatten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch (2.3.) verkündeten Urteil.

Das Gesetz sieht zwar eine Pflicht zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen vor. Diese Pflicht solle es jedoch dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Bauarbeiten einzustellen und gegebenenfalls die Wohnung zu kündigen, so der BGH. Es sei hingegen nicht Zweck der Vorschrift, das Recht zur Mieterhöhung einzuschränken (Aktenzeichen: VIII ZR 164/10).

Die Rechte der Mieter seien mit diesem Urteil stark eingeschränkt worden, kritisiert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DBM) in Berlin die Entscheidung. Mieter hätten damit kaum noch die Möglichkeit, sich gegen eine Modernisierungsmaßnahme außerhalb ihrer Wohnung und die damit verbundene Mieterhöhung zu wehren, sagt Ropertz. Wirksam wehren könnten sie sich nur noch gegen Maßnahmen innerhalb ihrer Wohnung. „Selbst wenn die Ankündigung auf dem Tisch liegt, muss ich in diesem Fall die Handwerker nicht reinlassen“, erläutert Ropertz. Bei Maßnahmen außerhalb der Wohnung sei das nun nicht mehr möglich.

Im konkreten Fall hatte die 86-jährige Mieterin einer Wohnung im zweiten Stock eines Hauses in Berlin dem geplanten Einbau eines Aufzugs widersprochen. Daraufhin hatte der Vermieter seine Modernisierungsankündigung zurückgezogen, den Fahrstuhl aber dann ohne nochmalige Ankündigung trotzdem einbauen lassen. Anschließend erhöhte er wegen der entstandenen Kosten die Grundmiete für die Wohnung von 338,47 Euro um 120,78 Euro. Der BGH setzte seine frühere Rechtsprechung fort und erklärte die Mieterhöhung für zulässig.

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