Selten genutzte Wohnung bringt volle Steuerpflicht

Kassel (dpa) - Auch wer nur tageweise in einer Mini-Wohnung in Deutschland wohnt, muss voll Steuern zahlen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Aktenzeichen: 3 K 1060/09).

Eine Flugbegleiterin hatte sich mit der Klage gegen Forderungen des Finanzamts gewehrt - und verloren, wie das Gericht am Mittwoch (9.2.) berichtete. Das bereits am 13. Dezember ergangene Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Flugbegleiterin lebt mit ihrem Mann im europäischen Ausland. Ihr Arbeitgeber hatte verlangt, dass sie in der Nähe ihres Einsatzflughafens eine Unterkunft hat. Deshalb mietete sie eine „Standby-Wohnung“, in der sie im Schnitt zwei bis drei Nächte im Monat war. Die Fluglinie behandelte die Klägerin als „beschränkt steuerpflichtig“ - sie zahlte nur für einen Teil ihres Lohns in Deutschland Steuern. Das Finanzamt aber schickte der Frau einen Nachforderungsbescheid für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Das Hessische Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht: Die Klägerin habe mit der Mini-Wohnung einen inländischen Wohnsitz und sei deshalb in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Nachforderung sei zu Recht ergangen. Die geringe Größe (26 Quadratmeter) der Wohnung, die spartanische Einrichtung und die geringe Zahl an Übernachtungen seien ebenso unerheblich wie der berufliche Grund für die Übernachtungen.

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