Recht des Vermieters : Schadenersatzanspruch ohne Fristsetzung möglich
Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter kann von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Wohnung oder am Haus verlangen. Und zwar auch, wenn er ihm zuvor keine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 157/17).
Denn Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, die Mieträume pfleglich zu behandeln. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet einen Anspruch auf Schadenersatz. In dem verhandelten Fall war der Mieter nach sieben Jahren aus seiner Wohnung ausgezogen.
Der ehemalige Vermieter verlangte nach dem Ende des Mietverhältnisses Schadenersatz in Höhe von rund 5170 Euro für Schimmelbefall in mehreren Räumen, den der Mieter zu verantworten hatte. Angerechnet hatte er dabei die mangelnde Pflege der Badezimmerarmaturen, einen Lackschaden an einem Heizkörper sowie einen fünfmonatigen Mietausfall wegen der Beseitigung der Schäden.