Schadenersatz für Schäden durch frühere Bauarbeiten

Koblenz (dpa/tmn) - Hauseigentümer haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn aufgrund von Kanalbauarbeiten Schäden am Haus festgestellt werden. Das gilt auch, wenn die Arbeiten bereits längere Zeit zurückliegen.

Für Schäden nach Bauarbeiten gibt es auch nach langer Zeit noch Schadenersatz. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 1 U 379/06), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall wurden Mitte der 90er Jahre Kanalbauarbeiten vor dem Grundstück des Hauseigentümers durchgeführt. In der Folgezeit senkte sich der Grundwasserspiegel. Dadurch setzte sich das Haus, und es entstanden erhebliche Risse. Der Hausbesitzer sah in den im Auftrag der Gemeinde durchgeführten Arbeiten die Ursache für die Schäden. Die Baufirma und die beklagte Gemeinde waren der Ansicht, es handele sich um Altschäden.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme bekam der Hauseigentümer 2011 Recht. Die Arbeiten seien fehlerhaft ausgeführt worden und damit für die Schäden am Haus verantwortlich, entschieden die Richter. Daher müssten sowohl die Baufirma als auch die Gemeinde den Schaden ersetzen.

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