Energiekrise in Deutschland : Neues Gesetz erlaubt massive Preiserhöhungen bei Gas
Berlin Wird schon bald die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen? Die Anwendung einer speziellen Preisregel könnte Gas dann noch teurer machen. Vorher muss es allerdings eine wichtige Feststellung geben.
Die Versorgungslage in Deutschland bleibt angespannt: Wird Erdgas bald noch teurer - und ohne Verzögerung? Seit dem 21. Mai haben Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen zumindest eine gesetzliche Möglichkeit, von jetzt auf gleich alle ihre Verträge „anzupassen“, sprich: die Preise heraufzusetzen. Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, genannt „EnSiG“ macht es möglich. Aber nicht ohne Weiteres.
Worum geht es in dem Paragrafen?
Letztlich darum, dass Energieversorger wegen hoher Großhandelspreise nicht in die Knie gehen und durch eine Insolvenz die Versorgung ihrer Kunden gefährden. Mitunter müssen die Unternehmen wie etwa Stadtwerke zu aktuellen Preisen Erdgas hinzukaufen, um alle Kunden bedienen zu können. Gleichzeitig kann es sein, dass die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen diese Mehrkosten nicht decken. Der Gesetzgeber erlaubt ihnen daher in dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, für alle ihre Verträge neue Preise festzusetzen. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.
Wann dürfen die Versorger das machen?
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise erhöhen. Das Gesetz benennt auch Regeln für das Zurück: „Sobald der Versorgungsengpass nicht mehr besteht, muss die Bundesnetzagentur diese Feststellung aufheben“, sagt das Bundeswirtschaftsministerium. Das „Preisanpassungsrecht“ entfalle dann.
Wie sehr dürften die Versorger die Preise anheben?
Das Gesetz lässt ihnen einigen Spielraum. Die Versorger dürfen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anheben. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt.“ Er betont, dass von der Regelung auch Kunden betroffen wären, die eine sogenannte Preisgarantie haben.
Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen?
Das kann niemand genau sagen. Schon jetzt muss laut Engelke ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas wegen der Preiserhöhungen der vergangenen Monate mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. „Wenn jetzt die Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung kämen, dann könnten noch weit höhere Zusatzkosten entstehen.“