Nachbarn müssen Windkraftanlagen grundsätzlich dulden

Darmstadt (dpa) - Nachbarn müssen den Lärm von Windkraftanlagen ertragen, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zweier Kläger abgelehnt.

Diese hatten sich gegen zwei Windkraftanlagen in Ober-Beerbach bei Darmstadt gewandt, wie das Gericht am Dienstag (5. Juli) mitteilte. Die Kläger hatten argumentiert, der Lärm sei gesundheitsschädlich. Sie müssten das nicht hinnehmen. Das sahen die Richter anders. Mögliche individuelle Empfindlichkeiten der Betroffenen seien nach den Maßstäben des Immissionsschutzrechts für die Bewertung des Lärms nicht von Relevanz, erklärte das Gericht zur Begründung (Aktenzeichen: 6 L 425/11.DA).

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