Mülltüte im Hausflur: Abmahnung droht

Berlin (dpa/tmn) - Es wird Abend und der Mieter stellt seine volle Mülltüte vor die Haustür. Im Flur stinkt's. „Das geht nicht“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. In dem Fall kann sogar eine Abmahnung vom Vermieter drohen.

„Das Treppenhaus ist kein Mülllablagerungsplatz und auch kein Zwischenlagerplatz.“ Im Hausflur eines Mietshauses dürfen Mieter daher dem Mietrechtsexperten zufolge volle Mülltüten weder für einige Stunden am Tag noch über Nacht abstellen. Werden die Tüten mal ausnahmsweise vor die Tür gestellt, sollten sie schon nach kurzer Zeit auch zur Tonne gebracht werden.

Sieht der Müllsünder die Belästigung durch die stinkenden Tüten nicht ein, muss laut Ropertz der Vermieter eingreifen. „Der Vermieter gibt die Spielregeln vor und er kann den Mieter auffordern, den Müll zu beseitigen.“ Im schlimmsten Fall bekommt der Müllsünder eine Abmahnung.

Gleiches gelte für die Ablagerung von Sperrmüll im gemeinsamen Hof. Wird dieser nach einiger Zeit nicht weggeschafft, kann der Vermieter den Abtransport veranlassen. Weiß man, wer den Müll dort abgeladen hat, kann die Rechnung in seinen Briefkasten gesteckt werden. „Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, hat der Vermieter das Recht, die Kosten auf alle Parteien umzulegen“, sagt Ropertz. Das habe der Bundesgerichtshof so entschieden.

Auf ihrem Balkon könnten Mieter hingegen wesentlich freier Müll lagern oder gar sammeln. „Der Balkon gilt als Teil der Wohnung“, sagt Ropertz. Und in seiner Wohnung hätte der Mieter das Recht, seinen Müll in Tonnen und Tüten zwischen zu lagern. Außerdem, so rät der Mietexperte allen, die abends nicht noch mal zur Mülltonne laufen wollen, falle hier eine abgestellte, unansehnliche Mülltüte den Nachbarn nicht so schnell auf, wie in ihrem direkten Blickfeld im gemeinsamen Flur.

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