Mietrechts-Tipp Mieter sollten im Urlaub Notfall-Telefonnummer hinterlassen

Berlin (dpa/tmn) - Vor der Abreise in die Ferien sollten Mieter für Notfälle die Urlaubsadresse oder die Handynummer beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegen. Wer das nicht will, kann auch Bekannte oder Nachbarn informieren.

Mietrechts-Tipp: Mieter sollten im Urlaub Notfall-Telefonnummer hinterlassen
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Sinnvoll ist es auch, einen Zweitschlüssel bei einem Dritten zu deponieren. Das muss nicht der Vermieter sein. Vermieter oder Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.

Nachbarn oder Bekannte sollten nicht nur die Blumen gießen oder den Briefkasten leeren, rät der Mieterbund. Sie können auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbrechern. Wichtig: Der Mieter muss sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas oder Versicherungen eingehalten werden.

Um Wasserschäden vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Anschlüsse abzudrehen, rät der Mieterbund. Wer Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose zieht, verhindert nicht nur mögliche Überspannungsschäden bei Gewittern, sondern spart auch noch Strom.

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