Mieter müssen eigene Modernisierung nachweisen können

Berlin (dpa/tmn) - Wer Sanierungen in einer gemieteten Wohnung vornimmt, sollte sich den Beleg für Kosten und Aufwand gut aufheben: Im schlimmsten Fall muss er sonst noch bei der Miete draufzahlen.

Mieter müssen es nachweisen können, wenn sie ihre Wohnung auf eigene Kosten modernisiert haben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, wohnwerterhöhende Merkmale wie etwa ein modernes Bad als Grundlage für eine Mieterhöhung zu nehmen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 19 C 381/11), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 24/2012) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung angehoben. Als Begründung führte er unter anderem das moderne Bad an. Die Mieter wollten den Mieterhöhung nicht nachkommen. Der Grund: Das Badezimmer hätten sie selbst gefliest und auch die Badewanne auf eigene Kosten eingebaut. Das Gericht lies diese Argumente aber nicht gelten. Denn den Beweis für ihre Behauptung blieben die Mieter schuldig.

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