Sicherheitsmaßnahmen Mieter kann keinen zusätzlichen Einbruchschutz verlangen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Mieter kann vom Vermieter keine erhöhten Einbruchschutzmaßnahmen verlangen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Dies gilt selbst dann, wenn sich in der Nachbarschaft Einbrüche zuletzt gehäuft haben.

Sicherheitsmaßnahmen: Mieter kann keinen zusätzlichen Einbruchschutz verlangen
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Mit Genehmigung des Vermieters kann der Mieter seine Wohnung jedoch sicherheitstechnisch selber nachrüsten. Maßnahmen, die keine baulichen Veränderungen darstellen, wie die Installation von Bewegungsmeldern an Türen oder Fenstern, darf der Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen.

Mieter können sich auch mit dem Vermieter darauf einigen, dass dieser die Sicherheit der Wohnung verbessert. Allerdings darf der Vermieter hierfür auch eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen.

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