Mieter gut auswählen: Schufa-Auskunft gehört dazu

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter sollten ihre Mieter immer sorgfältig auswählen. Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, sei es ratsam, sich über die finanzielle Situation der Interessenten zu erkundigen, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.

Dazu gehöre auch eine Schufa-Auskunft, erläutert der Experte. Einem aktuellen Gutachten der Bundesregierung zufolge werden gerade „Amateur-Vermieter“ immer wieder zu Opfern von Mietbetrügern. „Die meisten privaten Vermieter sind zu gutgläubig“, sagt Happ. Sie gingen bei der Vermietung ihrer Wohnungen oder Häuser oft nicht sehr professionell vor. Viele Eigentümer holten vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages zu wenige Informationen über ihre künftigen Mieter ein - die Folge: „Sie fallen auf Mietnomaden rein.“

Für private Vermieter sei der Schaden oft groß. „Sie haben meist ihre ganzen Ersparnisse in die Wohnung oder das Haus gesteckt“, sagt Happ. Fallen die Mietzahlungen aus, könne die Finanzierung in Gefahr geraten. Problematisch sei besonders die lange Verfahrensdauer: Bis ein Mietbetrüger tatsächlich die Wohnung geräumt habe, könne es unter Umständen Jahre dauern. „Manch ein Vermieter ist in dieser Zeit schon Pleite gegangen.“

Mietbetrug sei dabei nicht nur für die Vermieter ein Problem. Auch die ehrlichen Mieter würden darunter leiden, erklärt Happ: „Viele vermieten ihre Wohnungen nach einem solchen Fall einfach nicht mehr.“ Außerdem schwinde das Vertrauen gegenüber Mietern generell. Bei Problemen würden private Vermieter dann oft nicht mehr mit sich reden lassen - selbst dann, wenn die Mieter keine bösen Absichten hegten.

Deshalb sollten Vermieter schon vor Beginn eines Mietverhältnisses genau hinschauen. Mieter sollten Einkommensbescheinigungen, eine Schufa-Auskunft sowie eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters über die regelmäßige Mietzahlung vorlegen können. Ratsam sei es auch, die Schlüssel erst zu übergeben, wenn zumindest ein Teil der Kaution gezahlt wurde, empfiehlt der Experte des Eigentümerverbandes.

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