Mieter dürfen auch Verbrauchswerte der Nachbarn einsehen

Berlin (dpa/tmn) - Die Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus sind nur bedingt nachvollziehbar, denn nur die eigenen Verbrauchswerte werden angegeben. Mieter dürfen aber auch die der Nachbarn erfahren, wenn sie nachfragen.

Mieter haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Heizenergie ihre Nachbarn verbraucht haben. Denn nur so sind sie in der Lage, Angaben zum Gesamtverbrauch in der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 141/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 17/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Datenschutzrelevante Angaben in den Unterlagen muss der Vermieter im Zweifel schwärzen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter mehrere Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung. Unter anderem wollte er wissen, wie viel Heizenergie die übrigen Mieter verbraucht hatten, weil er die Höhe der Nachforderung anzweifelte. Der Vermieter wollte ihm die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Daher zog der Mieter vor Gericht. Das Amtsgericht gab zunächst dem Vermieter Recht.

Die Berufung hatte allerdings Erfolg: Das Landgericht befand, dass der Vermieter die Einsicht in die Unterlagen gewähren muss. Denn nur so könne ein Mieter auch wirklich prüfen, ob Nachforderungen gerechtfertigt sind. Verweigert der Vermieter die Einsicht, muss der Mieter die Nachforderung nicht in voller Höhe leisten.

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