Lärmbelästigung: Lage der Wohnung ist entscheidend

Berlin (dpa/tmn) - Bei Streit um Lärmbelästigung ist die Lage der Wohnung entscheidend. Es könne im Einzelfall unerheblich sein, ob ein Mietshaus offiziell als lärmbelastet eingestuft wurde, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitschrift „Das Grundeigentum“.

Der Verband beruft sich auf ein Urteil Amtsgerichts Tiergarten in Berlin (Aktenzeichen: 3 C 70/10). Im konkreten Fall wollte sich ein Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren. Seine Begründung: Das Haus liege an einer lauten Straße und gelte daher als lärmbelastet. Der Vermieter wollte diese Argumentation nicht gelten lassen und wandte ein, dass die betreffende Wohnung im ruhigen Seitenflügel liege. Nach einer Ortsbesichtigung stellten sich die Richter auf die Seite des Vermieters. Sie konnten keine überdurchschnittliche Lärmbelästigung in diesen Räumen feststellen.

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