Keine Info über Bauarbeiten: Mieter darf sich querstellen

Frankfurt/Main (dpa) - Mieter müssen von ihrem Vermieter rechtzeitig und in vollem Umfang über mögliche Behinderungen durch Bauarbeiten informiert werden. Geschieht das nicht, darf sich ein Mieter „querstellen“, ohne dafür finanziell zur Verantwortung gezogen zu werden.

Das Amtsgericht Frankfurt wies in einem am Dienstag (27. Dezember) bekanntgewordenen Urteil die Zahlungsklage eines Hauseigentümers gegen den Mieter einer Garage auf seinem Grundstück zurück (Aktenzeichen: 33 C 2155/11-93).

Ohne dass der Mieter zuvor informiert wurde, war an dem Haus ein Baugerüst aufgestellt worden. Die Fahrzeuge der Baufirma versperrten zudem die Zufahrt zu der Garage. Weil sich die Firma weigerte, ihre Autos wegzufahren, stellte der erboste Garagenmieter seinen Wagen einfach quer vor die Garage. Damit kamen aber die Baufahrzeuge nicht mehr aus der Einfahrt heraus. Die Firma stellte dem Hausbesitzer daraufhin Zusatzkosten von knapp 1000 Euro in Rechnung. Die Kosten gab er an den Mieter weiter.

Im Recht befand sich laut Urteil jedoch der Mieter. Grund: Der Vermieter habe es versäumt, über die voraussehbaren Behinderungen zu informieren. Der Hausbewohner habe sich daher nicht auf die Situation einstellen können.

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