Kaputter Briefkasten - Mieterhöhung wirksam zugestellt
Berlin (dpa/tmn) - Ein kaputter Briefkasten kann Mieter nicht vor einer Mieterhöhung bewahren. Auch wenn ihr Briefkasten keine Klappe hat und damit der Inhalt prinzipiell für jedermann zugänglich ist, kann ein Mieterhöhungsverlangen als wirksam zugestellt gelten.
Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 18 C 380/15), über die die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 6/2016) berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter die Miete für die Wohnung seiner Mieterin erhöhen wollen. Das entsprechende Schreiben legte er in den defekten Briefkasten. Da die Mieterin die Erhöhung nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht.
Das Schreiben hätte nicht in den defekten Briefkasten gelegt werden dürfen, argumentierte die Frau. Zudem könne die Haustür nicht verschlossen werden, und somit habe jedermann Zugang zu dem Hausflur und den Briefkästen.